13 und 20?

9 Antworten

Bei dieser Alterskonstellation, könntet Ihr Ärger mit dem Staatsanwalt bekommen:

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist wenn ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind (unter 14) sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

In ein paar Monaten sieht es ganz anders aus:

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor

Ganz ehrlich: egal, was das Gesetz sagt, aber ich frage mich, wie ein erwachsener Mann ein Kind ernsthaft für eine Partner in einer Liebesbeziehung halten kann. Da gibt es doch nichts auf Augenhöhe.

Ich kenne erwachsene Männer in Deinem Alter die sind sowas wie der Ersatz-Papa oder der große Bruder von solchen Teeny-Jungs. Aber doch kein Partner. Das übersteigt meine Vorstellungskraft. Ich bin noch ein Jahr jünger als Du und kann mir beim allerbesten Willen nichts mit einem 13 Jährigen vorstellen. Ich halte das für krank.

Ich bin keine Mutter, dazu bin ich zu jung, aber sowas würde ich zum Schutz meines Sohnes mit allen möglichen Mitteln unterbinden...🤷‍♀️

Puhh, hört sich sehr kritisch an. Mit 14, würde da vielleicht etwas funktioniert, aber sicher bin ich mir da nicht. Immerhin bist du ja schon 20. Also über 18. Ihr könnt mich auch korrigieren, ich weiß selbst nicht so genau.

Empfind ich kritisch. An heranwaschsenden Kindern/Teenagern sollte man als Erwachsener kein romantisch/sexuelles Interesse haben.

Besonders 13 ist noch ziemlich jung.

Als Elternteil würde ich da ganz genau hinsehen, wenn nicht den Kontakt nur mit Aufsicht erlauben.

Gegen Beziehungen gibt es keine Gesetze. Rechtlich jedoch ist jegliche sexuelle Handlung als Kindesmissbrauch zu bewerten. Sollte er 14 Jahre alt werden und kein Abhängigkeitsverhältnis oder eine Ausnutzung einer sexuellen Unreife vorhanden sein, erübrigt sich auch das.