Alleinerziehende Mutter und Forderungen?

2 Antworten

Kannst dich wieder ans Jobcenter wenden und da eine Erstausstattung beantragen, diese stünde dir nach einer Trennung vom Partner zumindest teilweise zu, je nachdem was dir dann an Grundausstattung für die Wohnung noch fehlt.

Auch könntest Du bei Bedarf dann einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution stellen, würde dann im Regelfall in monatlichen Raten von bis zu 10 % von deinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt mit den laufenden Leistungen verrechnet.

Deine Story ist zu verworren und zu lückenhaft als das dir hier irgendwer irgendwas qualifiziert sagen könnte.

Bei der Caritas wird man dir genau sagen können was du von wem bekommen kannst.