Anwendung Rabatt bei Vorauszahlung - Denkfehler?
Das Angebot an einen Kunden lautet auf 250.000 Euro für ein Projekt.
Ab Vorauszahlung von 150.000 Euro gibt es 15% Rabatt auf Personal- und Maschinenkosten, sonstige Positionen wie Verbrauchsgüter bleiben unberührt.
Der Kunde nimmt an und erhält von uns eine Rechnung für die 1. Vorauszahlung über 150.000 Euro, die er umgehend begleicht.
Von diesen 150.000 € Vorauszahlung wurden anschliessend die mtl. Aufwandskosten wie folgt in Abzug gebracht/gegen gerechnet:
(Personalkosten + Maschinenkosten)*0,85 + Verbrauchsgüter + sonstige Kosten = "Rechnungsbetrag"
Für mich war damit der Rabatt angewendet und die nächste Rechnung (Kunde möchte den Rest nun auch vorzahlen) müsste auf 100.000 Euro lauten.
Unser Finanzchef hingegen besteht darauf, dass die nächste Rechnung nur auf 62.500 Euro lauten darf, weil ja die 15% Rabatt in Anwendung gebracht werden müssen.
Aus meiner Sicht wird der Rabatt damit aber zwei Mal angewendet… wo liegt mein Denkfehler?
1 Antwort
Ihr liegt beide falsch!
Bei dir müsste der Kunde bei 250.000,- ja auch 250.000,- bezahlen. Und wo ist da der Rabatt?
Und bei deinem Finanzchef bekommt der Kunde auf die gesamte Rechnungssumme von 250.000,- die 15% Rabatt und nicht nur Personen- und Maschinenkosten.
Deine Sicht ist aber falsch, weil du die Leistungen abrechnest.
Du willst ja trotzdem 250 von ihm, wo genau spart er denn an Arbeitsleistung?
Ich sehe dein Problem, aber es ist komplex, dir zu erklären, welchen Fehler du machst.
Du müsstes noch 2 andere Dinge einfließen lassen, dann würde deine Rechnung fnktionieren
Aber das würde es unendlich aufwändiger machen, als 0,85x+y
Hast du schon die Möglichkeit in Erwägung gezogen, daß er mit der rabattierten Anzahlung verschwindet und du nie wieder von ihm hörst?
Stimmt, das kommt noch dazu.
Aus meiner Sicht erfolgt der Rabatt eben durch mtl. 15% nicht abgerechneter Leistungen.