Auslandsjahr trotz Brexit?
Ich würde gerne in einem Jahr ein Auslandsjahr in England machen. Doch ich habe die Befürchtung das wegen des anstehenden Brexits da irgendetwas nicht klappen könnte und ich dann Probleme bei z.B. der Einreise hätte.
Sind meine Sorgen gerechtfertigt, gäbe es dann noch andere Probleme oder muss ich mir da keine Gedanken machen?
1 Antwort
Das kommt darauf an, wann Du Dein Auslandsjahr antreten möchtest und ob Du wirklich ein Jahr lang bleibst. Bislang gibt es für Studierende folgende Infos:
Wenn Großbritannien mit einem Abkommen austritt, brauchen Studierende aus EU-Ländern, die vor dem 1. Januar 2021 ihr Studium in Großbritannien aufgenommen haben, kein Visum. Wer länger als bis zum 31. Dezember 2020 bleiben möchte, weil das Studium z. B. noch nicht beendet ist, muss eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß des EU Settlement Schemes beantragen.
Wenn Großbritannien ohne Abkommen austritt, gelten neue Einwanderungsregeln für EU-Bürger (European Temporary Leave to Remain). Das bedeutet, dass Studierende nach einem 3-monatigen Aufenthalt in Großbritannien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Diese berechtigt sie dann dazu, 36 Monate lang in Großbritannien zu bleiben. Wie die Regelung für Studierende aussieht, die länger als 36 Monate bleiben möchten ist noch nicht bekannt.
Weitere Informationen gibt es beim UK Council for International Students Affairs (UKCISA) und beim British Council.
Wenn Du für einen kürzeren Zeitraum bleiben möchtest, gilt in Sachen Einreise folgendes:
Wer bisher aus einem anderen EU-Land nach Großbritannien einreisen wollte, benötigte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und musste durch die Grenzkontrolle. Grund: Das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied des Schengener Abkommens, das unter anderem die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen regelt. Daran wird sich bis zum endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU auch nichts ändern.
Egal, ob No-Deal- oder Deal-Brexit: Bis 31.12.2020 genügt für EU-Bürger zur Einreise ein bis zum Reiseende gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist derzeit nicht geplant.
Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der britischen Regierung:
https://www.gov.uk/guidance/visiting-the-uk-after-brexit
Mehr Infos, auch unter der Rubrik Studieren & Leben in Großbritannien: https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/