Darf ein Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nach der Konfessionszugehörigkeit fragen, bzw. auf Grund der Religion jemanden ablehnen?
fragen kann er, sieht er ja eh spätestens wenn er die lohnsteuerkarte bekommt.
ablehnen aus religiösen gründen darf er nicht, das verstößt gegen das antidiskriminierungsgesetz.

Wenn die Religionszugehörigkeit Voraussetzung für die Stelle ist, dann darf er bei "falscher" Religionszugehörigkeit natürlich ablehnen.
Normalerweise ist die Religion egal, es kann aber auch Voraussetzung sein, wenn Du Dich z.B. bei einer katholischen kirchlichen Einrichtung wie Caritas bewirbst ist es schon wichtig, dass Du z.B. kein Buddhist bist. Wenn Du beispielsweise in einer kirchlich geführten Schule unterrichten willst ist die Konfession auch wichtig, da Du ja dort die entsprechend christlich geprägten Werte vermitteln solltest.

§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Heutzutage wird eine Ablehnung mit minderer Qualifikation oder Berufserfahrung gegenüber einem Mitbewerber begründet, um Regressansprüche gemäss AGG abzuwenden.
evtl. kommt auch § 9 zur anwendung, wie bitmap bemerkte, dann wäre es wiederum zulässig.

Fragen ja, ablehnen nein!
bitmap am 25. Mai 2008 16:02 Kommt auf den AG an http://kuerzer.de/xT2DSnZQW

Gesetzlich ist ihm das nicht gestattet. Aber wie jedes von Menschen festgelegte Gesetz, so zeigt auch dieses an, wie man es umgehen kann.
In der Praxis werden einfach andere Gründe der Ablehnung angegeben. Fertig.
BTW: Für Katholiken und Evangelen sollte das in Deutschland kaum ein Problem sein. Oder?

Naja, wenn´s ne christliche Einrichtung ist darf er schon. Ansonsten rf man als Personaler solche Fragen eigentlich nicht stellen. Finde es in der Praxis aber immer schwierig, bei sowas zu antworten "sag ich nicht". Man hat ja eigentlich auch nichts zu verbergen, oder? Anders als bgen nach der politischen gesinnung oder so.
Kirchliche Krankenhäuser stellen nur Menschen mit einer Religion ein. Allerdings darf man das so ziemlich alles glauben. Nur - nichtglauben - das geht komischerweise nicht. Bzw. man muß einer Religion angehören. Ob man ansonsten moralisch okay ist, interessiert sie nicht. Na ja, typisch Kirche. Da scheint so manches nur zum Schein :-(
Fragen ja, ablehnen nein. Es werden sich aber genügend plausible Gründe (er)finden lassen, einen Bewerber abzulehnen.

Engagiert man sich kirchlich, kann das bei vielen Arbeitgebern sogar als soziale Zusatzqualifikation gelten.

Fragen dürfen sie ja aber ablehnen nicht.
bitmap am 25. Mai 2008 22:04 Die Aussage stimmt - so pauschal - nicht. http://kuerzer.de/xT2DSnZQW

Er darf zwar nachfragen, dich aber aus diesem Grund nicht ablehnen. Allerdings kann er natürlich einen anderen Grund angeben warum du abgelehnt wurdest, auch wenn vielleicht doch die Religion dahinter steckt..
bitmap am 25. Mai 2008 22:07 Man sollte auch mal die Antworten anderer user lesen. Könnt sich lohnen. -> http://kuerzer.de/xT2DSnZQW
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG :-)
http://www.bundesrecht.juris.de/agg/index.html
genau § 1 :o))
§ 1 oder 9?
hm, müsste man nun wissen wo sich beworben wurde, bei handwerksfirma oder kirchlicher arbeitgeber?