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Beim Bewerbungsgespräch nach der Religion fragen?

gefragt von SpiridonLouis am 25.05.2008 um 15:38 Uhr

Darf ein Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nach der Konfessionszugehörigkeit fragen, bzw. auf Grund der Religion jemanden ablehnen?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 25. Mai 2008 15:40
5x
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fragen kann er, sieht er ja eh spätestens wenn er die lohnsteuerkarte bekommt.

ablehnen aus religiösen gründen darf er nicht, das verstößt gegen das antidiskriminierungsgesetz.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 25. Mai 2008 15:42

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG :-)

http://www.bundesrecht.juris.de/agg/index.html

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 25. Mai 2008 15:45

genau § 1 :o))

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 15:50

§ 1 oder 9?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 25. Mai 2008 15:56

hm, müsste man nun wissen wo sich beworben wurde, bei handwerksfirma oder kirchlicher arbeitgeber?


Baiana
beantwortet von Baiana am 25. Mai 2008 15:45
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Wenn die Religionszugehörigkeit Voraussetzung für die Stelle ist, dann darf er bei "falscher" Religionszugehörigkeit natürlich ablehnen.


anonym
beantwortet von Wikingerbraut am 25. Mai 2008 15:54
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Normalerweise ist die Religion egal, es kann aber auch Voraussetzung sein, wenn Du Dich z.B. bei einer katholischen kirchlichen Einrichtung wie Caritas bewirbst ist es schon wichtig, dass Du z.B. kein Buddhist bist. Wenn Du beispielsweise in einer kirchlich geführten Schule unterrichten willst ist die Konfession auch wichtig, da Du ja dort die entsprechend christlich geprägten Werte vermitteln solltest.


tradaix
beantwortet von tradaix am 25. Mai 2008 15:50
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§ 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


Heutzutage wird eine Ablehnung mit minderer Qualifikation oder Berufserfahrung gegenüber einem Mitbewerber begründet, um Regressansprüche gemäss AGG abzuwenden.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 25. Mai 2008 15:58

evtl. kommt auch § 9 zur anwendung, wie bitmap bemerkte, dann wäre es wiederum zulässig.


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 25. Mai 2008 15:41
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Fragen ja, ablehnen nein!




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 16:02

Kommt auf den AG an http://kuerzer.de/xT2DSnZQW


Angeloma
beantwortet von Angeloma am 25. Mai 2008 15:45
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Gesetzlich ist ihm das nicht gestattet. Aber wie jedes von Menschen festgelegte Gesetz, so zeigt auch dieses an, wie man es umgehen kann.

In der Praxis werden einfach andere Gründe der Ablehnung angegeben. Fertig.

BTW: Für Katholiken und Evangelen sollte das in Deutschland kaum ein Problem sein. Oder?


heligirl
beantwortet von heligirl am 25. Mai 2008 15:46
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Naja, wenn´s ne christliche Einrichtung ist darf er schon. Ansonsten rf man als Personaler solche Fragen eigentlich nicht stellen. Finde es in der Praxis aber immer schwierig, bei sowas zu antworten "sag ich nicht". Man hat ja eigentlich auch nichts zu verbergen, oder? Anders als bgen nach der politischen gesinnung oder so.


civis
beantwortet von civis am 20. Juni 2008 06:56
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Kirchliche Krankenhäuser stellen nur Menschen mit einer Religion ein. Allerdings darf man das so ziemlich alles glauben. Nur - nichtglauben - das geht komischerweise nicht. Bzw. man muß einer Religion angehören. Ob man ansonsten moralisch okay ist, interessiert sie nicht. Na ja, typisch Kirche. Da scheint so manches nur zum Schein :-(


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 25. Mai 2008 16:07
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Fragen ja, ablehnen nein. Es werden sich aber genügend plausible Gründe (er)finden lassen, einen Bewerber abzulehnen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 16:10
Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 25. Mai 2008 17:03

Danke Bitmap, werde ich mir merken !! DH


minister
beantwortet von minister am 25. Mai 2008 16:20
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Engagiert man sich kirchlich, kann das bei vielen Arbeitgebern sogar als soziale Zusatzqualifikation gelten.


kimmo
beantwortet von kimmo am 25. Mai 2008 16:25
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Fragen dürfen sie ja aber ablehnen nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 22:04

Die Aussage stimmt - so pauschal - nicht. http://kuerzer.de/xT2DSnZQW


nightblue
beantwortet von nightblue am 25. Mai 2008 17:16
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Er darf zwar nachfragen, dich aber aus diesem Grund nicht ablehnen. Allerdings kann er natürlich einen anderen Grund angeben warum du abgelehnt wurdest, auch wenn vielleicht doch die Religion dahinter steckt..

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. Mai 2008 22:07

Man sollte auch mal die Antworten anderer user lesen. Könnt sich lohnen. -> http://kuerzer.de/xT2DSnZQW





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