Dürfen Arbeitgeber nach einem halben Jahr die Erstattung von Reisekosten wegen Verjährung verweigern?

die Frage ist ja, was in den entsprechenden betrieblichen Vereinbarungen steht, wofestgeschrieben ist, in welcher Frist Reisekosten abzurechenn sind..
als Trostpflaster könnte noch bleiben, dass du diese Sachen mit der nächsten ESte steuerlich geltend machen kannst

Ich kenne keine Verjährung, die schon nach 6 Monaten eintritt. Im Prinzip stellst Du ja soetwas wie eine Rechnung und Rechnungen verjähren nach 2 oder 3 Jahren.
bitmap am 13. Februar 2008 18:08 Nur ein Beispiel aus dem TVÖD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst):
''§ 37 Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sach-verhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus. (2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.''
dock69 am 14. Februar 2008 01:01 Ok, das kannte ich nicht. Im Umkehrschluss könnte gerade das bedeuten, dass es nicht gilt, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart bzw. wenn man nicht an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gebunden ist.

Kommt drauf an, was vertraglich (oder evtl. tarifvertraglich) vereinbart ist zu den Reisekosten, ob es eine Ausschlussfrist gibt und was wiederum dazu vereinbart ist.

Und es kommt sicher auch darauf an, was Reisekosten überhaupt sind!
Bei uns sind die Ansprüche sogar innerhalb von zwei Monaten geltend zu machen, wobei Ausnahmen bei längeren Reisen möglich sind.