Das Leben des Brian?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Doch, er darf schon gezeigt werden, man muss allerdings eine (kostenlose) Ausnahmegenehmigung dafür beantragen, denn laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf zumindest der Bund für Geistesfreiheit trotz Musik- und Tanzverbots an sog. „Stillen Tagen“ in Clubs und Bars tanzen und feiern, wenn Feste und Partys "Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" sind. Das erlaubt auch Vorführungen von "Das Leben des Brian".

Vermutlich können aber Christen eine solche Genehmigung nicht bekommen, weil ihnen der geforderte "Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" fehlen dürfte.

Siehe auch https://hpd.de/artikel/karfreitags-brian-gebets-mahnwache-21192 (das war letztes Jahr)

Das hat nicht viel zu bedeuten, da gibt es eine ganze Liste von Filmen, die an Ostern, bzw. speziell am Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen. Hat wohl mit diesem Film konkret weniger zu tun.

Gut, denn Gott hat bestimmt Humor, aber dieser Film überzieht es dann doch etwas bzw. sehr.

Dazu hat Monty Python wesentlich bessere Filme gemacht, z. B. Ritter der Kokosnuss.

An Karfreitag soll er nicht gezeigt werden.

Das hat damit zu tun, dass dieser Tag als „Ernster“ Tag (bezogen auf den Tag der Kreuzigung Christi) gilt und an solchen Tagen nur ernste Unterhaltung gezeigt werden soll (bzw. gezeigt werden sollte). Gesetzlich gilt er als stiller Feiertag.

Mir ist das relativ egal und sich darüber aufzuregen halte ich für einfachen Trotz. Privat kann man ihn gucken und er wird sowieso meist zu Ostersonntag/-Montag ausgestrahlt.

Ist dasselbe mit dem alljährlichen Tanzverbot.


rr1957  27.01.2024, 17:53

Genau darum veranstalten die Humanisten an den Tagen Veranstaltungen unter dem Motto "Heidenspass" oder "Heidenrave".

Seit 2018 beantragt die Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs Stuttgart) Ausnahmegenehmigungen vom Feiertagsgesetz für Karfreitagsveranstaltungen, welche auch jedesmal genehmigt werden müssen, denn die Einschränkungen wg. Karfreitag gelten ja nur für Christen, nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2016.

Hier https://bfg-muenchen.de/node/3552 findest Du die entprechenden Einladungen zu passenden Veranstaltungen dieses Jahr in München.

0