Muss ich die Verwendung von technischen und anderen Hilfsmitteln bei der Prüfung (z. B. Diktiergerät für Blinde, Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund eingeschränkter Feinmotorik, etc.) zuvor beim Prüfungsamt beantragen? Oder kann ich das mit dem Dozenten formlos vereinbaren?

Es gibt an jeder Uni Beauftragte, die behinderten Personen Unterstützung in solchen Fragen leisten. Die wissen auch um die genauen Richtlinien bescheid. Einfach mal beraten lassen.