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Dürfen Studenten mit Behinderung bei einer Prüfung Hilfsmittel verwenden oder länger arbeiten?

gefragt von Mehlauge am 20.10.2008 um 16:49 Uhr

Muss ich die Verwendung von technischen und anderen Hilfsmitteln bei der Prüfung (z. B. Diktiergerät für Blinde, Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund eingeschränkter Feinmotorik, etc.) zuvor beim Prüfungsamt beantragen? Oder kann ich das mit dem Dozenten formlos vereinbaren?


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Fernstudi
beantwortet von Fernstudi am 20. Oktober 2008 16:51
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Es gibt an jeder Uni Beauftragte, die behinderten Personen Unterstützung in solchen Fragen leisten. Die wissen auch um die genauen Richtlinien bescheid. Einfach mal beraten lassen.





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