Geschwindigkeit aufgehoben?

2 Antworten

Das Zeichen schreibt vor:

Ab diesem Zeichen gelten die Regeln für den Verkehr auf Kraftfahrstraßen. | Zeichen 331.1, Anlage 3 Nr. 18 StVO

Wenn die Fahrbahnen der beiden Fahrtrichtungen mit einem Mittelstreifen getrennt sind, gilt für PKW keine Geschwindigkeitsbeschränkung (außer es ist anders beschildert).

Das wiederum ist geregelt in § 3 Absatz 3 Nr. 2c StVO:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Dementsprechend ist die Geschwindigkeitsbeschränkung ab diesem Schild – für PKW – aufgehoben.

Gibt es jedoch keinen Mittelstreifen, gelten keine abweichenden Geschwindigkeiten für PKW (nach § 18 Absatz 5 StVO). Da sich hier für PKW keine neue Geschwindigkeitsregelung ergibt, würden weiterhin 70 km/h gelten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Zenobcm 
Fragesteller
 12.04.2024, 14:39

Super danke!!!

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Also ich hätte gesagt ist so wie bei nem Ortsschild, sobald man da vorbeifährt gilt die Geschwindigkeit die nach dem Schild zählt...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung