Gewerbe falsch angemeldet?
Hallo, ich habe letztes Jahr im April ein Nebengewerbe angemeldet bzw. gedacht alles dafür getan zu haben.
Es scheint aber das ich nur einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und abgeschickt habe. Ich ging zu der Zeit davon aus, dass das reichen würde. Immerhin habe ich dadurch ja auch ne steuenummer und co. erhalten fürs Gewerbe.
Nun bin ich mir aber nicht sicher ob das wirklich ausreicht. Ich habe heute immer wieder gelesen das das quasi der zweite Schritt ist den man nach der Gewerbeanmeldung tut. Nun habe ich auch noch einmal eine Gewerbeanmeldung ausgefüllt und abgeschickt.
Ist das schlimm? Kann mir vorstellen, dass das jetzt kein großes Problem ist und ich mir da zu viele Sorgen mache.
( Eingenommen habe ich in der Zeit knapp 300 €, wo aber auch immer die Steuernummer und co. hinterlegt war die ich vom Finanzamt erhalten habe. Die Einkünfte stehen auch bei mir in der Steuererklärung. )
2 Antworten
Juristisch ist das Thema vermutlich geheilt. Die Behörden können ja immer nur Zwangsmaßnahmen festlegen, um einen Zweck zu erreichen. Es gibt aber den Zweck nicht mehr, also steht dort vermutlich nichts zu befürchten.
Hab mir vor einiger Zeit dieses YouTube Video zu dem Thema angeguckt. Sehr empfehlenswert für alle die Probleme haben mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.