Gibt es ein Fahrrad Anhänger für erwachsene?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

guterfrager5  16.05.2024, 14:05

der zweite sieht mega bequem (und teuer 😬) aus

1
tommgrinn  16.05.2024, 18:44
@guterfrager5

Ja, wir hatten auch mal kurz überlegt. Wäre echt witzig gewesen. Für mich ein guter Sport und sie wäre leicht genug gewesen. Aber kostet halt dennoch eine Stange Geld. Damit hätte man schon einen großen Teil eines E-Bikes finanziert.

1
Tand0r  18.05.2024, 20:20

Und was vor allem in Deutschland im Straßenverkehr nicht zugelassen ist.

0
tommgrinn  19.05.2024, 04:47
@Tand0r

Da irrst du dich. Du würdest dich wundern was in Deutschland alles mit Fahrrädern erlaubt ist.

0
Tand0r  19.05.2024, 05:45
@tommgrinn

Nein, ich irre mich nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Das Bußgeld liegt aber bei lächerlichen 5,- €.

0
tommgrinn  19.05.2024, 06:26
@Tand0r

Du musst genauer lesen. Es geht um Kinder und nicht um Erwachsene und von dem diese gefahren werden dürfen. Wer Kinder zieht muss halt über 16 Jahre alt sein. Da geht es um den Schutz von Kindern.

Schau dir mal dieses Fahrrad-Beispiel an, komplett legal:

https://partybike.de/

0
Tand0r  19.05.2024, 06:54
@tommgrinn

Das ist ja auch kein Anhänger. mit Lastenrädern die zum Personentransport vorgesehen sind geht einiges.

In Anhängern ist Personentransport aber generell bis auf ganz wenige Ausnahmen verboten. Hier ist eine Ausnahme beschrieben. Ich dachte das wenn man 7 jährige Kinder nicht mehr so transportieren darf wäre es offensichtlich das man das bei Erwachsenen auch nicht darf.

Wenn du den ganzen verlinkten StVO Auszug gelesen hättest würdest du es auch verstehen.

0
tommgrinn  19.05.2024, 07:08
@Tand0r

Habe ich und da steht "Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden." Und daher bleibt meine Aussage: Da geht es um den Schutz von Kindern. Wer Kinder [unter 7] zieht muss halt über 16 Jahre alt sein. Über 7 Jahre alt dürfen sich auch Kinder (aber eben über 7 Jahre) sogar gegenseitig ziehen. Da gibt es dann keinen Restriktion mehr an ein Mindestalter von 16 Jahren.

Ich wiederhole es jetzt noch mal anders. Der Fokus in deinem Gesetzestext liegt auf die 16 Jahre Mindestalter in Zusammenhang mit Kindern unter 7 Jahre die wiederum in einem Kinderanhänger sitzen. Ist jemand älter als 7 Jahre, dann muss das Mindestalter von 16 Jahren nicht mehr erfüllt werden. Das Gesetz sagt nichts über Erwachsenen-Anhänger oder Erwachsene die gezogen werden aus.

0
Tand0r  19.05.2024, 07:31
@tommgrinn

Ich kann dir garantieren das sieht jeder Richter anders.

Vor allem würde bei deiner Interpretation der letzte Satz ja gar keinen Sinn ergeben.

Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
0
tommgrinn  19.05.2024, 10:01
@Tand0r

Doch es macht Sinn. Aber du bist nicht der einzige der von diesem Text verwirrt wurde.

"Seit der Reformierung der StVO im April 2020 herrscht in diesem Punkt nun rechtlich Klarheit. Der neu formulierte § 21 Abs. 3 StVO erlaubt seitdem ausdrücklich den Transport von Personen jeden Alters auf dem Fahrrad, sofern dieses dafür gebaut und eingerichtet ist. Es ist somit weiterhin verboten, eine andere Person auf dem Gepäckträger oder der Lenkstange mitzunehmen. Verfügt das Fahrrad aber über ein paar zusätzliche Sitze für Fahrgäste, ist der Personentransport zulässig. Es gilt allerdings auch hier die Bedingung, dass der Radfahrer ein Mindestalter von 16 Jahren haben muss.

Übrigens: Schon vor der Umformulierung des § 21 Abs. 3 StVO war der Personentransport mit Fahrradrikschas zulässig – zumindest nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 11.10.2004 – Ss (OWi) 460/04). Dieses entschied im Oktober 2004, dass die Fahrradrikschas nicht vom damals noch herrschenden Beförderungsverbot von Personen über 7 Jahren betroffen seien. Als Begründung wurde u. a. angeführt, dass der ursprüngliche Wortlaut des Gesetzes im Jahr 1937 besagte, dass der Personentransport nur auf einsitzigen Fahrrädern untersagt wäre. Das Wort „einsitzig” wurde zwar im Laufe der Zeit aus dem Gesetz gestrichen, aber anhand dieser Historie wurde deutlich, dass es dem Gesetzgeber ursprünglich nur darum ging, das Mitnehmen von Personen auf Fahrrädern ohne entsprechende zusätzliche Sitze zu verbieten – und nicht jeglichen Personentransport auf dem Fahrrad."

https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/personentransport-fahrrad/

Du wirst jetzt sagen, dass ein Fahrrad/Ritscha ja kein Anhänger ist. Was als Fahrradgespann erlaubt ist (wie lang, wie viele Anhänger und wie breit) steht in anderen Paragraphen. "Für die zulässigen Abmessungen von Fahrrädern gibt es keine speziellen Regelungen, fügt der Verkehrsrechtsanwalt hinzu. "Für Fahrräder gilt nach Paragraf 32 Absatz 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine maximale Breite von einem Meter. Fahrradanhänger dürften sogar 2,55 Meter breit sein", sagt Janeczek." https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-03/lastenraeder-cargobikes-breite-radweg-fahrradfahrer

Wenn also in einem solchen Gespann ein für eine erwachsene Person vorgesehener und ausgestatteter Sitz vorhanden ist, dann darf damit eine solche auch transportiert werden (natürlich müssen zulässige Gewichte beachtet werden).

0
Tand0r  19.05.2024, 10:47
@tommgrinn

Alles was du schreibst bezieht sich auf Cargobikes.

Du wirst jetzt sagen, dass ein Fahrrad/Ritscha ja kein Anhänger ist.

Ja, tue ich und das ist auch so. Der Anhänger ist kein Fahrrad.

Und das sieht jeder google Treffer den du finden kannst so.

In einem Anhänger dürfen generell keine Personen im Straßenverkehr transportiert werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hier erst mal nicht zwischen Auto mit Wohnwagen oder Fahrrad mit Anhänger.

Es gibt ganz wenige Ausnahmen und eine davon ist eben maximal 2 Kinder unter 7 in einem Fahrradanhänger. Warum gibt es wohl sogar ein festgelegtes Ordnungsgeld wenn das Kind über 7 sein sollte wenn es doch deiner Meinung nach gar nicht verboten ist.

0
tommgrinn  19.05.2024, 11:05
@Tand0r
Es gibt ganz wenige Ausnahmen und eine davon ist eben maximal 2 Kinder unter 7 in einem Fahrradanhänger. Warum gibt es wohl sogar ein festgelegtes Ordnungsgeld wenn das Kind über 7 sein sollte wenn es doch deiner Meinung nach gar nicht verboten ist.

Wahrscheinlich hast du keine Erfahrung im Lesen von Gesetzestexten. Da steht:

"im Fahrradanhänger zur Beförderung von Kindern eine Person, die älter als 7 Jahre war, transportiert"

Es sollte klar sein, dass man in einem Kinder-Fahrradanhänger eben keine älteren transportieren darf. Das könnte den Anhänger beschädigen und damit die Sicherheit des Kindes gefährden, falls danach ein solches wieder darin transportiert wird. Daher ist das nicht erlaubt. Es gibt kein Verbot für Erwachsenenanhänger.

0
Tand0r  19.05.2024, 11:26
@tommgrinn
Wahrscheinlich hast du keine Erfahrung im Lesen von Gesetzestexten.

Ja, und jedem anderen geht es scheinbar genauso. Scheinbar bist du der einzige der das kann.

Denn wenn du googelst steht in wirklich jedem Treffer das nur Kinder unter 7 in Fahrradanhängern befördert werden dürfen.

Aber du scheinst der einzige zu sein der den Gesetzestext im Sinne des Gesetzgebers versteht und lesen kann. Glückwunsch!!

0
Tand0r  19.05.2024, 11:38
@tommgrinn

Ich zitiere noch mal aus meinem ersten Link

StVO 21 (2)

Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden

Wie man das anders lesen kann verstehe ich nicht aber, interessiert mich aber auch nicht mehr.

Vielleicht versteht dich ein Richter wenn es mal drauf ankommt.

0
tommgrinn  19.05.2024, 11:56
@Tand0r
Denn wenn du googelst steht in wirklich jedem Treffer das nur Kinder unter 7 in Fahrradanhängern befördert werden dürfen.

Das gilt für "Fahrradanhänger zur Beförderung von Kindern" steht selbst im Bußgeldkatalog wörtlich so drin. Kannst du etwa nicht die Worte "Beförderung von Kindern" lesen?

Aber du scheinst der einzige zu sein der den Gesetzestext im Sinne des Gesetzgebers versteht und lesen kann. Glückwunsch!!

Jetzt mach dich es doch nicht lächerlich, als ob du wissen willst, was alle hier denken/interpretieren. Bleib doch bei den argumentativen Fakten als jetzt solche holen Sprüche zu klopfen. Zeig mir im Bußgeldkatalog wo steht, dass man Erwachsene (bzw. über 7 jährige) nicht in einem Fahrradanhänger für Erwachsene transportieren darf.

0
Tand0r  19.05.2024, 12:27
@tommgrinn

Ach komm, das bekommst du selber hin zu googeln.

Und es steht eben auch in der StVO 21(2) das in Anhängern keine Personen befördert werden dürfen (und ja das gilt generell und nicht nur für Kraftfahrzeuge). Dahinter in 21(3) dann die Ausnahmen für Kinder unter 7 in Fahrradanhängern.

Was daran nicht zu verstehen ist ist mir unbegreiflich.

Da du eh alles nur so verdrehst damit es zu deiner Argumentation passt ist für mich hier Schluss. Möge sich ein Gericht dem annehmen.

Interessanterweise werden auch nur Erwachsenen Fahrradanhänger für "Person with special needs" angeboten. Warum wohl?

0
tommgrinn  19.05.2024, 15:00
@Tand0r
Ach komm, das bekommst du selber hin zu googeln.

Ich halte mich lieber an Gesetze als an Google. Kann ich dir in diesem Falle auch nur empfehlen. Ist wie, wenn du nach Krankheiten googelst, da kommt auch immer Krebs heraus.

Und es steht eben auch in der StVO 21(2) das in Anhängern keine Personen befördert werden dürfen (und ja das gilt generell und nicht nur für Kraftfahrzeuge). Dahinter in 21(3) dann die Ausnahmen für Kinder unter 7 in Fahrradanhängern.

Willst du unbedingt so sehr im Recht sein, dass du selbst den Gesetzestext irgendwie umbiegen möchtest? Sorry aber da steht halt eindeutig: "Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten." Da kannst du noch so sehr vorher schreiben, dass aber das Wort Kraftfahrzeug da falsch steht oder irgendwie nicht gilt, sondern auch für UFOS, Züge, Flugzeuge oder sonst irgendwas. Nein der Gesetzgeber schreibt da nicht ohne Grund "Kraftfahrzeuge". Und Absatz 3 habe ich dir jetzt oft genug zitiert, dass es sich nur auf "Fahrradanhänger für Kinder" und nicht Erwachsene bezieht.

Interessanterweise werden auch nur Erwachsenen Fahrradanhänger für "Person with special needs" angeboten. Warum wohl?

1.Was angeboten wird und erlaubt ist zu fahren sind zwei Paar Schuhe. So ist z.B. auch Tuning Material für Pedelecs erlaubt anzubieten. Entscheidend sind die Gesetzestexte. Von daher ist es eigentlich egal was da angeboten wird oder nicht.

2.Aber wenn du den Punkt unbedingt dennoch ansprechen möchtest. "special needs" heißt nicht nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen.

"Der Wike Special Needs Groß Fahrradanhänger ist die ultimative Lösung für ältere Menschen, größere Kinder oder Personen mit körperlichen Einschränkungen, die sich den Spaß ...." https://senso-care.de/der-grosse-fahrradanhanger-fur-menschen-mit-korperlicher-einschrankung Es wird also auch für Kinder über 7 Jahren bzw. ganz normale Erwachsene angeboten. Aber wie gesagt ist das noch kein Beleg dafür, dass es erlaubt ist, auch wenn dieser Punkt für meine Deutung sprechen würde, es wäre aber nicht korrekt und daher möchte ich diesen Punkt nicht als Argument für meine Deutung nutzen.

0
Tand0r  19.05.2024, 19:42
@tommgrinn
Willst du unbedingt so sehr im Recht sein, dass du selbst den Gesetzestext irgendwie umbiegen möchtest? 

Warum zitierst du den Teil von Ladeflächen. Darum geht es doch gar nicht.

Anhänger sind keine Kraftfahrzeuge, egal wo sie dran hängen. Und nirgends steht was von Anhängern die von Kraftfahrzeugen gezogen werden. Personentransport auf Anhängern ist verboten, ganz egal wo der Anhänger dran hängt. (Eben mit ganz wenigen Ausnahmen die später aufgeführt werden)

0
tommgrinn  21.05.2024, 08:37
@Tand0r
Warum zitierst du den Teil von Ladeflächen. Darum geht es doch gar nicht.

Dann zitiere doch worum es dir genau geht. Ich kann nur herum raten was du wohl meinen magst. Ich habe den Gesetzestext gelesen, den du verlinkt hast und es gibt den Absatz 2 der aber halt nur "von Kraftfahrzeugen" spricht und eben Absatz 3 der von Fahrradanhängern für Kinder spricht und sonst nichts weiter spricht. Einen Absatz 4 existiert nicht.

Anhänger sind keine Kraftfahrzeuge, egal wo sie dran hängen.

So wie im Absatz 3 eben nur Kikderanhänger gemeint sind so sind hier eben nur Anhänger von Kraftfahrzeugen gemeint. Keiner wird einen Autoanhänger an ein Fahrrad anbinden.

Und nirgends steht was von Anhängern die von Kraftfahrzeugen gezogen werden.

Doch im Absatz 2 steht es wortwörtlich, ich habe es zitiert (du weißt was ein Zitat bedeutet?). Bitte lies den Gesetzestext genau durch. Google wirft hier einfach irgendwelche Texte zusammen. Das funktioniert so nicht, du kannst dich in diesem Falle nicht auf die reine Google-Suche verlassen.

Personentransport auf Anhängern ist verboten, ganz egal wo der Anhänger dran hängt. (Eben mit ganz wenigen Ausnahmen die später aufgeführt werden)

Bezieht sich alles auf, Achtung wörtliches Zitat aus dem Gestzestext "Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten."

0
Tand0r  21.05.2024, 17:01
@tommgrinn
Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. 

Das ist so etwas von eindeutig, und bezieht sich eben nicht auf Kraftfahrzeuge sondern auf Anhänger.

Den Anhänger sind keine Kraftfahrzeuge, wie also sollte es sich auf den Teil beziehen wo es um Kraftfahrzeuge geht.

Würde auch keinen Sinn machen den für Kraftfahrzeuge wurde es ja vorher geklärt.

In Punkt 3 wird es dann für Kinder unter 7 erlaubt. Damit ich es für eine Gruppe erlaube muss natürlich erst mal klargestellt werden das es grundsätzlich verboten ist.

0

Wie andere ja schon geschrieben haben gibt es so etwas. In Deutschland darfst du aber keine Personen in Anhänger transportieren.

Ein paar Ausnahmen dafür gibt es, so dürfen eben Kinder unter 7 in Fahrradanhängern transportiert werden. Erwachsene aber eben nicht.

Das was ihr sucht heißt Tandem oder Rikscha, alles andere gefährdet wohl den Straßenverkehr