Händler kauft Auto von privat (Rückgaberecht)?
Hallo,
Wenn ein Händler ein Auto von Privat kauft und im Vertrag steht gekauft wie gesehen, kein Rückgaberecht, keine Garantie, keine Gewährleistung - hätte der Händler trotzdem das Recht das Auto bei zb Zahnriemen gerissen zurückzugeben?
Von Privat zu Privat ist ja das Rückgaberecht sowieso ausgeschlossen aber fraglich wenn Händler von privat kauft.
Danke!
6 Antworten
ich habe schon 10 Autos privat an Händler verkauft und ein neues auto gekauft.
Hatte noch nie irgendwelche Probleme.. klar es gab mal rückfragen wo finde ich xyz .
Ansonsten hat der Händler ja das Inspektionsbuch und kann auch bei mir die Rechnungen dazu von der Fachwerkstatt einsehen.
so kannst du auch ein viel besseren Preis beim Verkauf erziehen wenn alle unterlangen komplett vorliegen.
Wenn ein Händler (Fachmann) von einem Privatmann (Laie) kauft und Rückgabrecht und Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurden, hat er kein Recht, das Auto zu reklamieren.
Kein Problem. Als Privatverkäufer darfst Du Gewährleistung und Rücknahme ausschliessen - egal, wer oder was der Käufer ist.
Wichtig sind nur zwei Dinge:
- schriftlicher Kaufvertrag, Ausschlüsse ausdrücklich hineinschreiben
- Deine Angaben müssen nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäss sein. Bei einer bewussten Lüge von Dir kann der Käufer immer vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz fordern.
Rücknahme muss garnicht ausgeschlossen werden, weil es nur gilt wenn der jenoge es Online bestellt oder per Telefob
Der Händler sollte genug Fachkompetenz haben und zum Übergabezeitpunkt war das ja noch in Ordnung also keine Rückgabe möglich.. der will lediglich seine eigenen Fehler bei dir Parken bzw sein fehlverhalten dir unterschieben.. probieren kann er es ja , rechtlich hat er kaum keine Chance..
Von Privat zu Privat ist ja das Rückgaberecht sowieso ausgeschlossen aber fraglich wenn Händler von privat kauft.
Es gibt egal wie kein Rückgaberecht, so etwas müsste wenn dann freiwillig und zusätzlich vereinbart werden wenn man dies als Verkäufer geben will.
Ausschließen muss man eine solch freiwillige Leistung ebenso wie eine Garantie NIE.