kann ich nach dem Brexit ohne große Probleme in England studieren und später auch arbeiten?
Sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Verbraucherzentrums,
ich wohne momentan in Deutschland und möchte gerne in England BWL studieren. Aktuell mache ich mir darüber sorgen, wenn ich dort anfange zu studieren und dann der Brexit kommt das ich dort abgeschoben werde wieder zurück nach Deutschland und so mein BWL Studium umsonst war.
Ich freue mich auf eine Rückmeldung.
Mfg Nico
1 Antwort
Hallo Nico, Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen.
Wenn Großbritannien mit einem Abkommen austritt, brauchen Studierende aus EU-Ländern, die vor dem 1. Januar 2021 ihr Studium in Großbritannien aufgenommen haben, kein Visum. Wer länger als bis zum 31. Dezember 2020 bleiben möchte, weil das Studium z. B. noch nicht beendet ist, muss eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß des EU Settlement Schemes beantragen.
Wenn Großbritannien ohne Abkommen austritt, gelten neue Einwanderungsregeln für EU-Bürger (European Temporary Leave to Remain). Das bedeutet, dass Studierende nach einem 3-monatigen Aufenthalt in Großbritannien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Diese berechtigt sie dann dazu, 36 Monate lang in Großbritannien zu bleiben. Wie die Regelung für Studierende aussieht, die länger als 36 Monate bleiben möchten ist noch nicht bekannt.
Weitere Infos (BAföG, Aufenthaltsgenehmigung, Anerkennung von Leistungen) sowie Links zu britischen Internetseiten, z. B. British Council, findest Du auf unserer Internetseite: Studieren & Leben in Großbritannien nach dem Brexit.