Kann ich auch nach der Frist verkürzen, falls ich schwanger bin (Ausbildung)?
Ich befinde mich im 2. Ausbildungsjahr als Kauffrau für Büromanagement. Ich habe in den Berufsschulzeugnissen bisher nur Einsen und Zweien. In der Zwischenprüfung (Abschlussprüfung Teil 1, zählt 25%) habe ich eine 2 mit 89,5 Punkten.
Ich hatte allerdings bisher nicht vor zu verkürzen, da ich massive Probleme in Rechnungswesen habe und mir sonst noch den Rest selber beibringen müsste. Bei einer Verkürzung würde ich im November Prüfung schreiben, ohne im Juli.
Mein Freund und ich hatten vor kurzem ohne Verhütung Geschlechtsverkehr, da er ein Kind von mir möchte.
Ist es möglich auch nach der Frist (Ende Juni) zu verkürzen, falls ich schwanger bin? Gibt es da eine Sonderregelung? Oder muss ich mich trotzdem jetzt entscheiden?
1 Antwort
Ganz ehrlich: mach erst Deine Prüfung und bekomme dann ein Kind. Ihr seid beide noch jung, da kann es auf ein Jahr nicht ankommen.
Mit einer Abschlussprüfung hast Du es leichter, in den Beruf einzusteigen als mit einmal Durchgefallen oder keinem Abschluss.
Für Menschen mit Kindern gibt es auch die Möglichkeit, die Ausbildung in Teilzeit zu machen.