Kann man in ein anderes Bundesland versetz werden jugendamt?
Hallo ich möchte nicht mehr bei meinen Eltern leben da sie mich nicht gut behandeln und mir nicht erlauben mein Freund zu sehen das Problem ist mein Freund und ich sehen uns fast nie da er bei einem anderen Bundesland lebt kann ich von zmb Stuttgart nach Duisburg versetz werden also dort dann in ein Jugendamnt gehen und noch was brauch ich irgendwelche beweise um vom zuhause weg zu kommen
Wie alt bist du denn?
17
3 Antworten
"Versetzt" werden können höchstens MitarbeiterInnen der Behörde :D
Du kannst vielleicht den Wunsch äußern, in Duisburg leben zu dürfen. Mehr aber nicht.
An sich ist die Inobhutnahme nur möglich, wenn das Kind es beim Jugendamt verlangt und die Eltern nichts dagegen haben (freiwillige Maßnahme) oder wenn es richterlich angeordnet wird. Bei einer richterlichen Anordnung ist es relativ schwierig, ohne das Gericht davon zu überzeugen. Auf Basis einer freiwilligen Maßnahme kannst du das Jugendamt bitten, z. B. eine Wohngruppe in entsprechender Nähe für dich zu finden, hast aber keinen Rechtsanspruch darauf.
Wie gesagt. Erst unterscheiden wir zwischen der freiwilligen Unterbringung in der vollstationären Jugendhilfe und der vom Familiengericht angeordneten. Ich schätze bei liegt kein Gerichtsurteil vor?
Du lebst derzeit bei deinen Eltern?
Grundsätzlich ist es so dass die Erziehungsberechtigten das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, das Jugendamt kann also nicht einfach darüber entscheiden - deine Eltern müssen immer zustimmen.
Ein Freund reicht bei weitem nicht aus um mit Hilfe des Jugendamtes aus dem Elternhaus zu kommen.
mir wurde gsagt das es geen würde also die frau beim jugendamt hilfe
Warum fragst Du dann hier?
Welcher Arzt / Psychiater / Psychotherapeut bestätigt Dir die Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenleben mit Deinen Eltern?
Gab/ gibt es polizeiliche Einsätze wegen physischer Gewalt gegen Dich?
Hallo ich möchte nicht mehr bei meinen Eltern leben da sie mich nicht gut behandeln und mir nicht erlauben mein Freund zu sehen
Das Leben ist nun einmal kein Wunschkonzert für Pubertierende, welche altersgemäß normale Schwierigkeiten mit den Eltern erleben. Schmunzel - das wäre garantiert kein Grund, Dich für zigtausende Euro im Jahr zu Lasten des Steuerzahlers in Obhut zu nehmen.
mir wurde gesagt das es gehen würde also die frau beim jugendamt hilfe