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kann man wehrfüher und gleichzeitig in der bereitschaft des drk´s sein (in Hessen)?

gefragt von hefi1 am 20.11.2008 um 17:29 Uhr

Gibt es ein Gesetz oder ähnliches in dem geschrieben steht, ob es möglich ist bei der freiwilligen Feuerwehr wehrführer zu sein und gleichzeitig bei der DRK-Bereitschaft Helfer?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesetz (522)
DRK (13)
FFW (4)
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anonym
beantwortet von hochglanz am 20. November 2008 17:30
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bekommst du vielleicht Probleme, wenn beide Einrichtungen zum gleichn Notfall gerufen werden...


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 20. November 2008 17:30
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Das kommt auf die jeweiligen Statuten an. Da musst Du nachlesen.


wilde13
beantwortet von wilde13 am 20. November 2008 17:31
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Vielleicht kein Gesetz, aber wie willst Du im Falles eines Notfalls beides unter einen Hut bringen?


grisu05
beantwortet von grisu05 am 21. November 2008 13:17
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Ein Gesetz wohl nicht. Eher Organisationsinterne Regelungen. Ich darf z.B. als K-Schutzbeauftragter des Roten Kreuzes in keiner anderen HiOrg Mitglied sein. Es geht da natürlich auch um Planungssicherheit für den Großschadensfall. Wenn bei Dir etwas dagegen spricht, dann wäre es eine Feuerwehrvorschrift, da Du dort Führungskraft bist.





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