hallo an alle, ich habe gehört, dass man sich als eltern -im falle einer krankheit des kindes- bis zu 10 tage im jahr freistellen lassen kann und dann von der krankenkasse kinderkrankengeld bekommt. gilt das nur für die eigenen kinder oder auch für die kinder des lebenspartners ??
gruss ingo
Freistellen lassen kann man sich als Eltern, wenn die Kinder noch klein sind (genaues Alter weiß ich jetzt nicht). Allerdings zahlt dann nicht die Kasse ein Extrageld. Für Kinder des Lebenspartner gilt dies nicht, wenn du sie betreust, dann muß sich der Partner freistellen lassen.

Hallo, da bin ich mir nicht so sicher- frag doch mal bei der Krankenkasse an, bei der die Kinder versichert sind. Ich weiß nur, dass bei Verheirateten die 10 Tage auf den anderen Partner überschrieben werden können, also kann der eine 20 Tage nehmen.

Wenn du Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes meinst: Ja, für die gilt es auch.
bitmap am 21. November 2008 13:21 Rechtsgrundlage §§ 45, 10 u. 44 -> http://kuerzer.de/5qEx5x8PZ
zählt nur für die leiblichen kinder
bitmap am 21. November 2008 13:19 Nö, das stimmt - so pauschal - nicht.

Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Gilt für Kinder, Stief- und Adoptivkinder. ;-)
Da das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt wird, ist es das Beste Du erkundigst Dich bei Deiner KK.