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Kinderrankengeld

gefragt von jarro am 21.11.2008 um 13:11 Uhr

hallo an alle, ich habe gehört, dass man sich als eltern -im falle einer krankheit des kindes- bis zu 10 tage im jahr freistellen lassen kann und dann von der krankenkasse kinderkrankengeld bekommt. gilt das nur für die eigenen kinder oder auch für die kinder des lebenspartners ??

gruss ingo


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Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 21. November 2008 13:14
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Freistellen lassen kann man sich als Eltern, wenn die Kinder noch klein sind (genaues Alter weiß ich jetzt nicht). Allerdings zahlt dann nicht die Kasse ein Extrageld. Für Kinder des Lebenspartner gilt dies nicht, wenn du sie betreust, dann muß sich der Partner freistellen lassen.


nextefrage
beantwortet von nextefrage am 21. November 2008 13:14
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Hallo, da bin ich mir nicht so sicher- frag doch mal bei der Krankenkasse an, bei der die Kinder versichert sind. Ich weiß nur, dass bei Verheirateten die 10 Tage auf den anderen Partner überschrieben werden können, also kann der eine 20 Tage nehmen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 21. November 2008 13:15
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Wenn du Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes meinst: Ja, für die gilt es auch.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. November 2008 13:21

Rechtsgrundlage §§ 45, 10 u. 44 -> http://kuerzer.de/5qEx5x8PZ


anonym
beantwortet von entchen26 am 21. November 2008 13:17
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zählt nur für die leiblichen kinder

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. November 2008 13:19

Nö, das stimmt - so pauschal - nicht.


Quandt
beantwortet von Quandt am 21. November 2008 14:04
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Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Gilt für Kinder, Stief- und Adoptivkinder. ;-)





Tigerkater
beantwortet von Tigerkater am 22. November 2008 13:34
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Da das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt wird, ist es das Beste Du erkundigst Dich bei Deiner KK.



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