Kleinunternehmerregelung ü. ELSTER beantragen?
Ich habe ein Gewerbe angemeldet und wusste schon im Voraus, dass ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Ich habe im Prozess der Anmeldung keinen Haken gesehen, mit dem ich sie gezielt auswählen hätte können; Angaben zu dem geschätzten Umsatz in 2020 und 2021 passen aber in die Größenordnung.
Ich habe nun im Rahmen eines Briefes vom Finanzamt die Aufforderung bekommen, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, was für mich bedeutet, dass ich nicht als Kleinunternehmer im steuerlichen Sinne angesehen werde, weil man in dem Fall ja gar keine Mwst. auf seine Produkte/Dienstleistungen berechnet. Da die lokale Finanzamt-Hotline komplett unfähig ist, hier meine Frage: Wie beantrage ich, im steuerlichen Sinne als Kleinunternehmer angesehen zu werden und dementsprechend nur die EÜR abgeben zu müssen - über ELSTER? Mit welchem Formular? Muss ich dazu das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" erneut ausfüllen oder wie genau funktioniert das Ganze?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Im Fragebogen der steuerlichen Erfassung gibt es in der Tat einen Haken, den du ankreuzen kannst, wenn du als Kleinunternehmer behandelt werden willst.
I. d. R. sollte es ausreichen, wenn du dem Finanzamt nachträglich mitteilst, dass du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auftrittst. Es ist dann alllerdings erforderlich, dass du das auf deinen Rechnungen auch vermerkst.
Da du aber generell aber wohl umsatzsteuerlich steuerbare Umsätze ausführst (steuerbar, ja, aber wenn du Kleinunternehmer bist, werden diese nicht automatisch steuerfrei, sondern die Umsatzsteuer wird dann lediglich nicht erhoben. Das ist zwar spitzfindig, aber wichtig!), musst du trotzdem eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. § 18 Abs. 2 UStG: "Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.".
Warum ist das so? Die Regelung gibt es deshalb, weil die Finanzbehörden kriminelle Machenschaften mit Umsatzsteuerkarusellen eindämmen wollen. Das ginge nicht, wenn nicht jeder neue Unternehmer monatlich Umsatzsteuererklärung abgeben müsste. So hat die Finanzverwaltung eine Auge drauf.