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laptop in 3 monaten 2 mal defekt und nun?

gefragt von wienochmalwienochmal am 23.06.2008 um 7:37 Uhr

mein laptop kam aus der 2. reparatur (kauf vor 3 monaten) zurück. nun funktioniert es wieder nicht richtig. kann ich es zurückgeben und mir den kaufpreis zurückerstatten lassen? die zweite frage ist, was passiert mit meiner software. die ist für 3 x aufpielen gekauft. geht mir jetzt 1x davon verloren oder gibt es möglichkeiten, dass mir die eine lizenz erhalten bleibt?


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Ignatz333
beantwortet von Ignatz333 am 23. Juni 2008 07:41
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Zurückgeben, reparieren lassen. Die Lizenz wird automatisch verlängert.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 23. Juni 2008 07:46

Na, wenn der schon zweimal repariert worden ist, hätte ich da auch keine Lust mehr drauf.

LG

Wieselchen

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 23. Juni 2008 07:48

so geht es mir auch :-(


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 23. Juni 2008 07:48
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Ich meine, wenn ein Gerät 3 mal zur Reparatur war, hat man beim 4. Defekt Anspruch auf ein Austauschgerät. Das wurde mir mal von AEG mitgeteilt (ich bekam damals einen neuen Kaffeevollautomaten). Leider kenne ich dazu keine präzise Rechtsquelle.

Mit der Lizenz kenne ich mich nicht aus. Sorry.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 23. Juni 2008 14:20

er muss nur zweimal nachbessern. und man hätte von anfang an anspruch auf einen neuen gehabt.


anonym
beantwortet von DerRealist am 23. Juni 2008 08:25
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Was is das für Software, die man nur 3 mal installieren darf? Hab ich noch nie gehört! Normalerweise hast du nach 3 Reperaturen Anspruch auf ein neues Gerät, war zumindenst bei mir mal so. Hatte ein PC von Fujitsu Siemens, der 3 mal repariert wurde. Danach hab ich ein neues Gerät bekommen, ohne Probleme!

Kommentar von 9731636c1addb31bb323f29e4e9f1a7fsmallwienochmal am 23. Juni 2008 08:48

es ist ein softwarepaket von microsoft mit den üblichen anwendungen und darf auf 3 rechnern installiert werden

Kommentar von DerRealist am 24. Juni 2008 13:52

ja, auf 3 Rechnern! Aber auf deinem eigenen so oft wie du willst!


anonym
beantwortet von MelleMausi am 23. Juni 2008 08:26
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so lange die garantie läuft kannst du nur hoffen das der händler ihn umtauscht..eine rückerstattung ist in sachen pc sehr unwahrscheinlich

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 23. Juni 2008 14:19

warum sollte ein pc rechtlich anders behandelt werden, als bspw eine waschmaschine? Es gibt einen rechtsanspruch auf rücktritt. und außerdem is das net die garantie.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 23. Juni 2008 08:38
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Wenn du dich auf die Garantie des Laptops berufen willst, dann musst du die Garantieunterlagen studieren, was der Hersteller/Importeur zu diesem Thema schreibt.

Willst du die gesetzliche Gewährleistung, für die der Händler zuständig ist, in Anspruch nehmen, dann lese dich hier schlau:

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

P.S. was ich nicht verstehen kann ist, dass hier Antworten auftauchen, die völlig neben der Spur sind. Dabei ist das Thema Garantie/Gewährleistung schon Hunderte Male bei GF behandelt worden und sollte eigentlich zum Allgemeinwissen gehören





anonym
beantwortet von Regenmacher am 23. Juni 2008 08:38
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Wenn du dich auf die Garantie des Laptops berufen willst, dann musst du die Garantieunterlagen studieren, was der Hersteller/Importeur zu diesem Thema schreibt.

Willst du die gesetzliche Gewährleistung, für die der Händler zuständig ist, in Anspruch nehmen, dann lese dich hier schlau:

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

P.S. was ich nicht verstehen kann ist, dass hier Antworten auftauchen, die völlig neben der Spur sind. Dabei ist das Thema Garantie/Gewährleistung schon Hunderte Male bei GF behandelt worden und sollte eigentlich zum Allgemeinwissen gehören


darjaaa
beantwortet von darjaaa am 23. Juni 2008 08:50
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es hat nicht wirklich viel mit der Garantie zu tun du darfs ´nach zwei fählgeschlagenen Reparatur versuchen das gerät gegen ein neues umtauschen oder den Kaufpreis zurück verlangen guck im BGB nach ich glaub so um den § 430


flutora
beantwortet von flutora am 25. Juni 2008 16:51
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kontakt mir verkäufer aufnehmen oder mit hersteller dringend zu raten, die bastarde haben oft nur ein jahr Garantie manchmal 2! Versuche eine Garantie verlängerung zu kaufen


flutora
beantwortet von flutora am 25. Juni 2008 16:52
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soory zu spät gelesen


anonym
beantwortet von johannes80 am 28. Juni 2008 13:30
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Hallo,

(1) Du hast zumindest in den ersten sechs Monaten (in denen die käufergünstige Beweislastumkehr greift) auf jeden Fall Anspruch auf ein neues Gerät, falls die Reparatur mehrere Wochen dauern würde. Der Käufer hat nämlich die Wahl zwischen Umtausch und Reparatur; Verkäufer kann in den üblichen Fällen die gewählte Art nicht als unverhältnismäßig verweigern. siehe die umfassenden Schilderungen und Begründungen hier:

http://gamerrecht.npage.de

(2) Dass man auf zweimaligen erfolglosen Reparaturversuch warten muss, bevor man zurücktreten oder ein neues Gerät verlangen kann, ist ein Irrglaube. Leider sehr sehr weit verbreitet. Aber einfach falsch! Ausführliche Schilderungen dazu findest Du im oben angegebenen Link.

(3) Du hättest gleich bei der ersten Abgabe zur Reparatur eine angemessene Frist setzen und nach ihrem erfolglosen Ablauf zurücktreten können.

(4) Da aber nun in deinem Fall bereits zwei Nachbesserungsversuche misslungen sind, gilt das als „Fehlschlagen der Nachbesserung“, so dass Du nach § 440 BGB auch ohne eine Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten kannst.



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