Lehrerin verdächtigt mich auf Spicken aufgrund konkreter Formulierung?

2 Antworten

Nein, du musst nicht nachschreiben. Die Lehrerin kann dir auch direkt die 6 geben.

Ja,

ein bloßer Verdacht reicht nicht aus um dich nachschreiben zu lassen.

Wo kommen wir denn da hin, dann könnten die Lehrer doch einfach Schüler, die sie nichtleiden können, endlos quälen.


UnfoundLegend 
Fragesteller
 14.05.2024, 22:21

Ich bin ehrlich, es war für einen 10. Klässler schon sehr konkret. Habe mich danach auch echt gut gefühlt haha

0
UnfoundLegend 
Fragesteller
 14.05.2024, 22:23

Naja danke für die Antwort !!

0
WECoyote  15.05.2024, 05:56

Falsch, der Verdacht reicht, um die Arbeit mit einer 6 zu bewerten.

1
adabei  15.05.2024, 08:24
@WECoyote

Sagen wir "ein durch Indizien untermauerter Verdacht".

1
Genervter0815  17.05.2024, 14:36
@WECoyote

Es gab aber absolut keinen Hinweis darauf.

Auch Lehrer haben sich an Regeln zu halten. Und ich würde in dem Fall dem Lehrer einfach vorwerfen was gegen mich zu haben.

Sonst kannein Lehrer ja jedem eine 6 geben, nur weil er einen nicht mag.

0
Genervter0815  17.05.2024, 15:32
@WECoyote

Es steht doch nirgendwo was davon.

Aus dem Kontaxt liest es sich so, dass sie es einfach vermutet, weil die Formilierung so genau aus den Vorlagen gepasst hat. Auch aus den Kommentaren hier ist das genau so ersichtlich. Und das ist nicht zulässig.

0
WECoyote  17.05.2024, 16:45
@Genervter0815

Wenn die Formulierungen nicht dem typischen Schreibstil des FS entsprechen, reicht das als Indiz.

0
Genervter0815  18.05.2024, 21:16
@WECoyote

Das ist Schwachsinn. Das reicht nicht. Und die Formulierungen hatte er doch.

Ich hab vor 3 Tagen auch eine Arbeit geschrieben und die Formulierungen 1 zu 1 so rein geschrieben.

Wenn der Lehrer mir daraus nen Strick drehen würde, würde ich dem den Arsch aufreißen.

0
WECoyote  19.05.2024, 06:26
@Genervter0815

Du würdest dich wundern.

Wenn du Formulierungen übernimmst, ist das keine eigenständig erbrachte Leistung sondern ein Plagiat.

0
WECoyote  20.05.2024, 06:51
@Genervter0815

Nein, auch da nicht. Wir haben schon genügend 6en rechtssicher verteilt.

0
Genervter0815  20.05.2024, 13:33
@WECoyote

Ach so, dann darf man also in einer Arbeit nicht schreiben, was einem der Lehrer erzählt. Macht auch voll Sinn.

Und alles wurde irgendwo schon Mal so hingeschrieben. Dann ist bei jeder Formulierung ne 6 sicher, weil es ein Plagiat ist.

Ganz ehrlich ich würde dem Lehrer den Arsch wegklagen, wenn ich deswegen eine 6 bekomme, weil ich seine Formulierung auswendig gelernt habe.

Vor allem steht das im Gegenzug zu den Lehrern, die das auch noch quasi verlangen, da bei jeder Abweichung Punkte abgezogen werden.

0
WECoyote  20.05.2024, 23:26
@Genervter0815
Ganz ehrlich ich würde dem Lehrer den Arsch wegklagen, wenn ich deswegen eine 6 bekomme, weil ich seine Formulierung auswendig gelernt habe.

Dagegen kannst du gar nicht klagen.

0
WECoyote  24.05.2024, 22:21
@Genervter0815

Muss ich nicht, da ich die Schulordnung bzw. das Schulgesetz mehrerer Bundesländer genau kenne.

0
Genervter0815  25.05.2024, 21:35
@WECoyote

Klar. Gerichtsurteile können angefochten werden. Ärztliche Gutachten, aber Schulnoten sind natürlich mächtiger als das alles.

0
Genervter0815  26.05.2024, 00:13
@WECoyote

Ich hab mir Mal angeschaut was du so antwortest. Du willst nicht diskutieren, du willst nur auf deiner Meinung beharren und machst dir nicht Mal die Mühe nachzusehen, wenn man dich auf etwas hinweist.

Ich werde jetzt noch einen Kommentar verfassen und dich darauf hinweisen, dass du Unrecht hast und es dann belassen, auch wenn du dann darauf antworten wirst und dich als Sieger fühlst.

Eine falsche Note ist wie eine falsche Beurteilung. Anfechtbar.

Natürlich gibt es eine rechtliche Grundlage gegen eine falsche Note.

§ 7 Abs(3) Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern oder Fächerverbünden maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten sowie den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen darzulegen.

§ 8 Abs (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.

Ein Täuschungsversuch lag nicht vor. Denn er hat nichts gemacht und da steht nirgendwo, dass der Lehrer machen kann was er will. ENDE!

0
WECoyote  26.05.2024, 08:39
@Genervter0815

Er hat keine eigenständige Leistung erbracht, sondern etwas, was ein anderer verfasst hat, auswendig gelernt. Das ist ein Plagiat.

0
Genervter0815  26.05.2024, 21:24
@WECoyote

Eigentlich wollte ich nichts mehr schreiben, aber es war eine verdammte Klassenarbeit. Da ist das erlaubt. Und das habe ich dir schon oben erklärt, da es da um die Abfrage von Wissen geht und nicht um eine Bachelorarbeit oder dergleichen.

0
WECoyote  26.05.2024, 21:26
@Genervter0815

Nein, es ist nicht erlaubt und wird mit einer 6 geahndet. Das ist juristisch absolut wasserfest und wird bei uns seit Jahren so gehandhabt.

0
Genervter0815  26.05.2024, 21:27
@WECoyote

Ich hoffe du bist kein Lehrer. Sowas sollte verboten werden und ich würde dagegen eine fette Beschwerde einreichen. Denn nirgendwo steht, dass das verboten ist!
Es ist eien Wissensabfrage und keine wissenschaftliche Arbeit.

0
WECoyote  26.05.2024, 23:10
@Genervter0815

Ja, ich bin Lehrer

Deine persönliche Meinung zum Thema hast du deutlich klar gemacht. Die schulrechtliche ist jedoch eine andere.

0