Muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, wenn er von sich aus die Mitarbeiter freistellt?
Folgender Fall von einem Bekannten: Er hat sich bei der Arbeit mit einem Kollegen an die Haare gekriegt. Der Kollege, mit dem er die Auseinandersetzung hatte, stand zu dem Zeitpunkt unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss und er selbst hatte sich letztendlich gegen den körperlichen Angriff seines betrunkenen Kollegen nur verteidigt. Wer jetzt an was Schuld hatte, soll hier erst einmal nicht das Thema sein.
Jedenfalls wurden dann beide Kollegen vom Arbeitgeber für 4 Arbeitstage freigestellt, der Arbeitgeber hat damit eine Art Hausverbot ausgesprochen, solange bis sie "eine Lösung" finden. Der Bekannte von mir wäre in der Lage und gewillt auch kurz nach dem Vorfall weiterhin ganz normal zur Arbeit zu kommen, darf er aber halt nicht.
Die Frage ist in der Überschrift schon angedeutet. Muss in so einem spezifischen Fall der Arbeitgeber den Mitarbeitern den Lohn fortzahlen, wenn er sie von sich aus freistellt? Wie sieht da die gesetzliche Lage aus?
Danke für im Voraus für hilfreiche Antworten.
Hatten beide was intus?
Nein, nur der eine Kollege, der meinen Bekannten angegriffen hat.
4 Antworten
Es gibt bei der Freistellung natürlich beide formen. Eine unbezahlte freistellung kann aber nur Arbeitnehmerseitig erfolgen.
Das heißt aktuell muss der AG den lohn bezahlen, da der AN ja zur arbeit bereit ist aber der AG sie nicht annehmen will.
Ich würde an stelle deines Freundes kontakt zum Betriebsrat oder der Gewerkschaft aufnehmen.
Wenn so gelaufen, wie beschrieben, dann muss das Gehalt weiter gezahlt werden. Es scheint ja keine fristlose Kündigung im Raum zu stehen.
Tipp: Nichts unterschreiben und wenn man was zum unterschreiben vorgelegt bekommt, Anwalt befragen, bevor man die Tragweite nicht überblicken kann.
Für den Zeitpunkt der Freistellung ist der Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht.
§616 BGB sollte deine Frage beantworten.
Es gibt sicherlich Ausnahmen, in denen eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung möglich ist.