Muss man der Krankenkasse was nachzahlen?

8 Antworten

Hallo,

Alter unter 23, über 25 oder dazwischen?

Ledig oder verheiratet?

Sind die Eltern in gesetzlichen Krankenkassen oder bei privaten Krankenversicherungen?

Wovon wurde in der Zwischenzeit der Lebensunterhalt bestritten?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Übersteigt der Zeitraum zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten (in deinem Fall zwischen Ausbildung und Studium) den Zeitraum von 1 Monat, wird man für den gesamten Zeitraum freiwillig versichert (obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 SGB V). Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 190 € monatlich, für 2,5 Monate 450 € ist also der Mindestbeitrag.

Versichert musst du sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Leistungen in Anspruch nimmst. Dein Auto musst du ja auch versichern, wenn du keine Beule reinfährst.

Wenn du noch keine 23 Jahre alt bist, kannst du rückwirkend in die Familienversicherung deiner Eltern. Als Student hast du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf Familienversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Also mein Problem wäre, das ich seit Mitte Juli etwa die Ausbildung beendet habe und seit dem 01.09 ein Studium angefangen habe

Somit liegen zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Ausbildung (bzw. zwischen den versicherten Zeiten) mehr als 30 Tage.

wo die Krankenkasse rückwirkend einen Betrag von insgesamt etwa 450 € verlangt.

Stimmt. Denn da die Frist zwischen den beiden pflichtversicherten Zeiten eben über den 30 Tagen Nachversicherungszeit lag, ist diese Periode durch dich als freiwillig gesetzlich Versicherter abzudecken. Siehe §188 Abs. 4 SGB V..

Noch dazu, ich habe in den 2,5 Monaten nicht gearbeitet, ist es wirklich rechtens einen Betrag von 450 Euro für diesen Zeitraum zu bezahlen?

Ja. Der Mindestbeitrag liegt im Moment etwa bei € 190.--/mtl. für KV/PFV. Zu prüfen wäre allerdings, ob du für diesen Zeitraum nicht rückwirkend in die FamV der Eltern aufgenommen werden kannst, das musst du aber selbst beantragen. Die KV nimmt dir das nicht ab.

Ja, das du nicht gearbeitet hart ist hier das Problem. Wie du schon erkannt hast haben wir eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt nicht nur das die Beiträge verpflichtend sind sondern auch das eine Pflicht besteht krankenversichert zu sein. Während der Ausbildung warst du Sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Da hat dein Arbeitgeber die Beiträge gezahlt. Danach hättest du dich am besten arbeitslos gemeldet. Dann wärst du darüber weiterhin versichert gewesen. Aber so hättest du dich „freiwillig“ gesetzlich oder privat versichern müssen. Die freiwillige gesetzliche Versicherung kostet ca 200 € pro Monat. Die werden aufgrund der Versicherungspflicht jetzt nachträglich erhoben.

wie bist du jetzt eigentlich versichert?


Creed0x 
Fragesteller
 24.09.2019, 16:57

Momentan bin ich wieder bei meiner alten Krankenkasse. Ich habe mich tatsächlich, damals als Arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit, am Tag nach der mündlichen Prüfung, wo meine Ausbildung beendet wurde, jedoch kein Arbeitslosengeld beantragt.

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sassenach4u  24.09.2019, 17:28
@Creed0x

Das war der Fehler. Du hättest 1.) ALGI bekommen und wärest 2.) durch die BA krankenversichert gewesen.

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Mindestbeitrag ~190€ pro Monat, wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hattest. Passt also.

Und natürlich hast du deren Leistungen in Anspruch genommen. Die Leistung der Krankenkasse ist es Versicherungsschutz zu bieten. Und den hattest du.


KHSchindelar  24.09.2019, 16:03

Versicherungsschutz zu haben bedeutet keineswegs, Leistungen in Anspruch genommen zu haben.

Da irrt der Verfasser :o)

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