Muss man Zur Ausnahme gehen?
Hallo,
Ich habe mal eine Frage und zwar ich habe eigentlich am 4.8 meine Maßnahme beendet. Und die haben die Maßnahme einfach verlängert. Jetzt habe ich eine neue Eingliederung bekommen und soll die unterschreiben und zurück schicken.
Aber ich habe am 5.8 einen Arbeitsvertrag auf Teilzeit unterschrieben und meim erster antritt ist der 12.8
Muss ich damn zur Maßnahme gehen?
3 Antworten
Nein außer du unterschreibst und erklärst dich damit bereit die zu machen
Unter Umständen Ja. Das hängt davon ab, was in der alten EGV steht, sofern diese noch gilt.
Die neue EGV gilt erst, wenn sie unterschrieben ist bzw. als Verwaltungsakt vorliegt.
Die Eingliederung ist heute erst bei mir angekommen. Und den arbeits Vertrag habe ich heute eingereicht.
In den meisten unserer Maßnahmeverträgen steht, dass mit Arbeitsaufnahme die Maßnahme sofort endet. Sie endet nur nicht bei den Maßnahmen bei denen es um die Arbeitsstellenerhaltung geht.
Also check mal dein Vertrag.
Weiß dein Fallmanager nichts von deiner Arbeit? Wundert mich jetzt. Der würde das doch klären.
In den alten Vertrag steht nur wegen Arbeit.
Und diese Maßnahme ist auch für Arbeit da, sprich das man vermittelt wird und Praktika macht.