Nebenjob unterhaltsvorschuss?

1 Antwort

Meines Wissen bleiben Einkommen bei Kindern über 12 Jahren ohne Anrechnung, wenn dieses in den Ferien bzw. nach der Schule in einem Nebenjob erzielt wird.

Anders sieht es bei einer Ausbildung mit Vergütung aus !

Angenommen Du würdest 500 € Nettovergütung auf dein Konto bekommen, dann würde 1/12 vom Arbeitnehmer Pauschbetrag als Freibetrag nicht angerechnet, der lag einmal bei 83,33 €, könnte nun etwas höher liegen und dazu kämen weitere pauschale 100 € Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen.

Rechnen wir mal gerundet 86 € + diese 100 €, dann käme man auf angenommen 186 € Freibetrag, zieht man diese von den 500 € Nettovergütung ab, dann blieben angenommen 314 € übrig, davon würden dann 50 % = angenommen 157 € als anrechenbares Einkommen auf den Unterhaltsanspruch von derzeit 309 € angerechnet und nur noch 152 € ausgezahlt.