Prüfungsbescheinigung als Kopie?
Liebe Leser,
Meine Frage wäre, ob man mit einer Kopie der Prüf Bescheinigung/Ausweis auch direkt an seinem 18 Geburtstag herumfahren darf...
Es ist wie folgt, mein Arbeitsweg ist etwas länger. Mein Führerschein wird Mithilfe einer Vollmacht etc. Von einen meiner Eltern abgeholt. Vorort muss man die Prüf-Bescheinigung und den Ausweis vorlegen. Der Termin ist um 8.30 Uhr meine Arbeit beginnt um 06:00 Uhr.
Daher die Frage reicht es eine Kopie der Bescheinigung, Ausweises vorzuzeigen im Falle einer Kontrolle. Und den Beamten die Situation zu schildern?
Bitte nur sachliche antworten, danke.
2 Antworten
Ob im Original oder in Kopie: Die Fahrberechtigung berechtigt nicht zum Fahren, steht im Übrigen auch drauf.
Nein, das ist falsch. Nicht der Geburtstag ist entscheidend, sondern der Moment, in dem die Fahrerlaubnis wirklich erteilt wird.
Wenn du mit Prüfbescheinigung Fährst, kannst du sie direkt beim Amt abgeben, und bekommst nichts zurück. Darauf steht auch eigentlich dick und Fett das es kein Führerschein ist.
Prüfbescheinigung ≠ Fahrerlaubniss
Gemeint ist die lilane/pinke Bescheinigung, aus dem Bekanntenkreis gehört habe ich das man damit bereits an seinen 18ten fahren darf, genau wie es online stand?
Wenn es eine befristete Prüfbescheinigung i.S.d. § 22 Abs. 4 S. 7 FeV ist darfst du Fahren , ansonsten , nicht.
Es handelt sich in meinen Fall um die BF17, welche es anscheinend bis zu 3 Monaten ermöglicht ab dem 18ten bereits zu fahren, bis sie eingetauscht werden muss. Nur ob dort eine kopie von sowie von Ausweis für reicht?
Erstmal Danke, habe lediglich gelesen das Man mit der Bescheinigung an seinem 18ten bereits fahren darf, diesen aber innerhalb 3 Monate tauschen muss gegen seinen Führerschein.