Reaktion vom ArbG auf Glatze?
Moin. Hatte jetzt zwei Wochen Urlaub und am Anfang des Urlaubs hatte ich mir eine Halbglatze (2mm) schneiden lassen :) jetzt hab ich ein bisschen Angst vor meinem Arbeitgeber morgen, dass es ihm nicht gefällt und mich zwangsversetzt o.ä. (arbeite im Kassenbereich eines Supermarktes) ist sowas denn zulässig? Kann sein, dass meine Angst vollkommen unbegründet ist aber irgendwie ist mir dann doch nicht so wohl dabei 😅
5 Antworten
Es kann zwar sein das es ihm nicht gefällt, aber das wäre trotzdem kein Grund für eine Versetzung.
Dann sind die Haare doch jetzt schon etwa 7 mm lang. Das ist doch kein Problem. Auch bei 0mm sollte das kein Problem sein..ist doch dein Kopf. Ich würde es als Mädchen sogar machen und hätte keine Angst vorm Arbg. :)
Bei Kassierern sollte das relativ egal sein. Glatze ist auch nicht so schlimm wie z.B. ein Tattoo für einige Branchen (vor allem Banken).
alles gut keine Angst. Wenn es dir gefällt ist alles super. 2mm oder komplett Glatze ist heutzutage meist überhaupt kein Problem mehr. Wirst sehen...
habe selbst vor 5 jahren ne Glatze gemacht und vorallem die Frauen auf Arbeit waren begeistert.
coole Einstellung.