Rotlichtverstoß Einspruch?
Hallo Zusammen,
vor kurzem wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich laut Ihrer Aussage ein Rotlichtverstoß begannen habe.
Ich bin in der Probezeit und fahre schon seit 1 1/2 Jahren, ohne jegliche Probleme bis jetzt gehabt zu haben.
Meine Freundin war während der Fahrt dabei und konnte genau so wie ich nicht feststellen das die Ampel zu dem Zeitpunkt rot war, die Polizei befand sich zum Zeitpunkt direkt hinter uns, also würde ich ausschließen das wir geblitzt wurden.
Laut der Aussage der Polizei tragen Sie ein das sich die Ampel unter einer Sekunde befand als diese überfahren wurde.
Ich habe der Polizei mitgeteilt das ich kein rotes Licht zu diesem Zeitpunkt gesehen habe, soeben habe ich auch nichts unterschreiben müssen.
Nun zu meiner Frage, wie ich bereits nach meiner Recherche erfahren habe könnten mir im Ernstfall 90€ Bußgeld drohen so wie eine Verlängerung von weiteren zwei Jahren meiner Probezeit.
Ein Brief habe ich bis jetzt noch nicht erhalten, da dies erst vor paar Tagen geschehen ist.
Lohnt es sich dagegen vorzugehen? Wie sind da eure Erfahrungen ?
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
2 Antworten
Hallo,
gehe davon aus, das da nichts kommt.
Trotzdem notiere dir alles, Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit usw.
Sollte mal später was kommen, hast du Material zur Gegenäußerung.
Gruß
Frage: Hast du irgend ein Schriftstück erhalten ?
Waren die Polizisten in Uniform ?
Fuhren die hinter dir ?
Usw, usw.
Ich habe kein Schriftstück erhalten, weder musste ich was unterschreiben. Trotzdem meinten die, das ich Post erhalten werde. Die Polizisten trugen eine Uniform. Die Polizei war nicht direkt hinter mir
Mein Gefühl, aus meiner Berufserfahrung, sagt mir, die wollten dich nur einschüchtern, mal eine mündliche Belehrung ablassen.
Mußt abwarten.
Tatsächlich kam nun letzte Woche ein Brief nach Hause zur Vorladung damit ich mich äußern kann... Ich bin jetzt gezwungen mir ein Anwalt zu nehmen, die Frage ist wie hoch die Chance ist, vielleicht kann ich vor Gericht damit Punkten das die Polizei zum Zeitpunkt des Geschehnis zu weit hinter mir waren, um es wirklich feststellen zu können.
Also, es besteht also kein Foto, und die Pol.war nicht direkt hinter dir.
Hast du einen Rechtsschutz ?
Bleibe, ob schriftlich oder mündlich ruhig und sachlich. Erwähne deine Zeugin.
Bei Bedarf sprecht beide vorher alles nochmal in Ruhe durch.
Ansonsten RA, müßtest Erfolg haben, wenn kein Foto vorliegt.
Danke für die hilfreichen Antworten! Es gibt weder Fotos noch Videobeweis, aber in Deutschland reicht die Aussage von der Pol. aus um jemanden dran zu kriegen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und bin bereits mit meinem Anwalt dran.
Leg halt Einspruch ein, begründe so wie Du denkst, daß es Sinn macht und dann wartest Du, wie die Reaktion des Sachbearbeiters ausfällt
Hi,
vielen Dank für die Antwort.
Dadurch das ich keine Erfahrung mit der Polizei hatte, frage ich mich wie Sie drauf kommen das nichts kommen wird?
Passiert sowas des Öfteren das die Polizei einen anhält alle Informationen aufnimmt und im nachhinein nichts folgen wird?
Liebe Grüße