Schenkung an eine beschränkt geschäftsfähige Person gültig?

6 Antworten

Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass Geschäfte mit Minderjährigen ohne Zustimmung gültig sind, wenn der Minderjährige dadurch ausschließlich (!) rechtliche Vorteile erlangt.

Dies ist bei solch Schenkung gegeben, jedenfalls solange keine Verantwortung damit einhergeht (wie es etwa bei einem geschenkten Tier oder einem grundsteuerpflichtigen Grundstück der Fall wäre).

Im genannten Beispiel besteht sowohl eine Verpflichtungserklärung als auch eine Verantwortung, also unwirksam.


LePetitGateau  21.11.2021, 12:12

Das ist hier aber ein geschenktes Tier

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highlandor  21.11.2021, 12:12
@LePetitGateau

Richtig, und zudem wird eine Gegenleistung vereinbart. Damit ist das Geschäft unwirksam, und die Rückabwicklung (Rückgabe des Tieres) kann verlangt werden.

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BeviBaby  21.11.2021, 12:15
als auch eine Verantwortung, also unwirksam.

Die Verantwortung im rechtlichen Sinne würde ich so tatsächlich verneinen, sodass das Geschäft zumindest nicht nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.

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highlandor  21.11.2021, 12:22
@BeviBaby

Die Verantwortung ist gegeben, weil Du Dich um ein Tier, das Dir gehört, kümmern und dabei das Tierschutzgesetz einhalten musst. Du kannst es nicht einfach verrecken lassen. Auch daraus ergibt sich eine Verpflichtung, und auch diese ist schon geeignet, die Schenkung seitens der Personensorgeberechtigten zu widerrufen.

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Grundsätzlich:

Ja, eine Schenkung an eine beschränkt geschäftsfähige Person ist gültig. Im Zuge der Schenkung erhält der beschränkt geschäftsfähige einen Gegenstand zugewendet ohne dass damit eine Verpflichtung einherginge, ergo ist die ganze Aktion nicht rechtlich nachteilig.

Auch der Umstand, dass es ein Tier ist, wäre hier insoweit unbeachtlich als das, auch wenn die Katze Futter und Tierarzt etc. braucht der reine Erwerb der Katze erstmal keinen rechtlichen Nachteil mit sich bringt. Das kann man diskutieren, doch ich MEINE das wird verneint.

Bescheuert ist das Beispiel deswegen, weil man sich einerseits fragen könnte ob die Einkäufe eine Gegenleistung darstellen (was ich verneinen würde, die wirken ziemlich unwesentlich für mich) UND weil fraglich ist, inwiefern das mit dem Verbot der Abgabe von Wirbeltieren an Personen unter 16 Jahren in Einklang gebracht werden kann, das im § 11c Tierschutzgesetz verankert ist.

Kurz gesagt: Mach den Jungen für das Beispiel 16, dann geht alles klar.


Anonymesmaedl3 
Fragesteller
 21.11.2021, 12:15

Danke schön für die ausführliche Antwort, so kann ich es meine Lehrerin dann auch erklären, dass es ansichtssache ist :)

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BeviBaby  21.11.2021, 12:16
@Anonymesmaedl3

Ansichtssache finde ich hier ziemlich schwierig, denn das Gesetz an sich hat ja eine Regelung. Die Frage ist halt erstens ob diese kleineren Einkäufe für die Tante wirklich als verpflichtung im Sinne eines gegenseitigen Vertrages gesehen werden können und inwiefern dieses Verbot der Abgabe von Wirbeltieren eben greift.

Gerade das Tierschutzgesetz ist hier in meinen Augen doch relativ eindeutig, wenn man nach dem Zweck geht, nämlich dass hinter solchen Tierkäufen eben auch die Eltern stehen sollen, damit für das Tier gesorgt ist.

Wenn deine Lehrerin bei dem Beispiel nicht auf das Tierschutzgesetz etc. hinauswollte, sondern es einfach nur um die Frage der lediglichen rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Geschäfts geht, DANN würde ich das Beispiel ändern und die Katze rausnehmen.... die macht nur Probleme und ist für einen Einstiegsfall meiner Meinung nach nicht geeignet.

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blackhaya  21.11.2021, 12:16

stimmt Tierschutzgesetz, super Antwort.

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Wenn es eine Gegenleistung gibt, ist es keine Schenkung.


Anonymesmaedl3 
Fragesteller
 21.11.2021, 12:13

Mega Antwort, danke!! Bin ich gar nicht drauf gekommen, dann ist die "Schenkung" ja gar keine und somit ein Nachteil, vielen Dank!!

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Natürlich hat er einen rechtlichen Nachteil? Oder kostet ein Kater kein Geld? Frisst der nix? Allein deswegen benötigt es der Zustimmung der Eltern ;)


SamGoldblatt  21.11.2021, 12:09

Nein, das ist falsch und schwach, dass du es falsch machst.

Das wird nicht berücksichtigt, es geht nur um das Rechtsgeschäft.

Und eine Schenkung ist "lediglich rechtlich vorteilhaft"

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LePetitGateau  21.11.2021, 12:11
@SamGoldblatt

Nein das ist falsch und schwach, dass du es falsch machst.

Eine Schenkung muss nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft sein, es gibt genauso Schenken, die Nachteile nach sich ziehen und daher bei beschränkt Geschäftsfähigen eine Zustimmung bedarfen.

Erklär mir nicht meinen Job, Danke

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Das ist ein komplizierter Fall.

Das Gesetz betrachtet Tiere als Gegenstände die gekauft und verkauft werden können. Demgegenüber steht auch das Gesetz zum Tierwohl.

Mit mehr als 7 Jahre ist man beschränkt Geschäftstüchtig, das heißt man darf Dinge des täglichen Lebens kaufen von seinem TAschengeld und vorteilhafte GEschäfte machen wie Schenkungen.

Minderjährige können keine Wirbeltiere kaufen oder geschenkt bekommen, da sie nicht in der Lage sind sich um das Tierwohl zu kümmer.