Schuldfrage Unfall?

3 Antworten

Jain, der Hintermann muss nicht warten. Linksabbiegerunfälle sind ziemlich häufig. Die Schuldfrage ist so variabel wie die Gründe zum Abbiegen.

Linksabbieger haben doppelte Rückschaupflicht. Sie müssen sich vergewissern, dass die Spur frei ist. Wie die Schuldfrage aussieht, hängt unter anderem auch davon ab, wie lange vorher der Abbiegevorgang angezeigt worden ist und wann im Verhältnis zum gestarteten Überholvorgang. Überholende müssen den Überholvorgang nicht abbrechen, wenn erst während des Vorgangs die Abbiege Absicht mitgeteilt wird.

Dem gegenüber steht aber vorausschauendes Fahren und eine gute Verkehrsbeobachtung. Wolltest du in eine Parkbucht fahren und hast das rechtzeitig angezeigt, hätte der Andere nicht überholen dürfen. Ganz abgesehen davon, dass Überholen ohne Sicht nicht erlaubt ist.

Fazit: eine volle Schuld halte ich für zweifelhaft. Es sei denn du hast den Blinker angeworfen und bist sofort rübergezogen und die Kurve ist weit genug entfernt für gefahrloses Überholen.

Ein Verkehrsanwalt der die genauen Vorkommnisse und Straßenbedingungen dort kennt, wird dir Genaueres sagen können.

Ich würde die Schuldfrage so nicht pauschal akzeptieren und mich da an einen Anwalt wenden, nur weil die Polizei das behauptet muss es ja nicht auch so sein. Zumal bei der Schuldfrage auch der Schuldanteil geklärt werden muss und da sehe ich hier in diesem Fall keine 100%-Schuld bei dir sondern eine Anteilige auf beiden Seiten.

Da werden im Zweifel die Gerichte entscheiden müssen.

Man darf Linksabieger nicht überholen das ist das eine.

Aber man muss sich auch mit Schulterblick vergewissern dass beim Abbiegen frei ist