Strom im Monat oder Jahr?

4 Antworten

Hallo hanni909,

in der Regel bezahlt man Abschläge die einmal im Jahr mit der Jahresabrechnung verrechnet werden, die Abschläge richten sich nach dem wahrscheinlichem Verbrauch!


hanni909 
Fragesteller
 16.05.2024, 10:01

Muss ich beim Strom meinem Stromanbieter kontaktieren oder wie verläuft das ?

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Norina1603  16.05.2024, 12:33
@hanni909

Sicher musst Du Deinen Anbieter Kontaktieren und je nachdem wie weit das Grundstück schon erschlossen ist, bzw. schon ein Gebäude oder eben nicht steht, bekommst Du von dort auch einen Stromkasten

https://www.google.com/aclk?sa=L&ai=DChcSEwjsgtXj-5GGAxWUmVAGHZl6DacYABAEGgJkZw&gclid=EAIaIQobChMI7ILV4_uRhgMVlJlQBh2Zeg2nEAQYAiABEgJ9_vD_BwE&sig=AOD64_1qGsy04xmPC73pjzDg2ShFqFNQxg&ctype=5&q=&ved=2ahUKEwiq8NDj-5GGAxVIQEEAHfowC0IQ9aACKAB6BAgHECQ&adurl=

zur Miete angeboten!

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Kommt darauf an, was du als Gartenkauf bezeichnest. Auch für einen Pachtgarten muss Bestand (Laube, Zaun usw. ) käuflich erworben werden, dessen Betrag der Vorbesitzer erhält. Pachtbetrag wird an den Verein bzw. an den Grundeigentümer (z.B. Gemeinde oder Privatperson) je nach Vereinbarung (monatl. oder jährlich) einrichtet.

Läuft der Garten über einen Verein, wird i.d.R. ein gemeinsamer Stromanbieter bezahlt, so auch Wasser und Abwasser (je nach Erschließung und Satzung). Für einen "freien" Garten kannst du dir den Stromanbieter selber aussuchen und jeweiligen Zahlungsmodus vereinbaren.

Hast du Eigentumsland erworben, so richtig mit Grundbucheintrag, bist du für alles selber verantwortlich.

Es fallen immer neben Strom, Wasser-/ Abwasserkosten, Grundsteuer, Versichungsbeiträge, Müllentsorgung, ggf. Mitgliedsbeiträge und Pflegekosten für Gemeinschaftsanlagen an.

Typischerweise zahlt man Strom monatlich vorab in Form von Abschlagszahlungen und bekommt dann nach einem Jahr eine Abrechnung, aufgrund derer dann nachgezahlt werden muss. Es ist auch möglich, dass Du weniger als prognostiziert verbraucht hast und dann kann es auch sein, dass Du etwas zurückerstattet bekommst.

Darüber hinaus zahlst Du einmal jährlich Grundsteuer und möglicherweise auch Wasser, sowie Abwassergebühren und vielleicht auch Müllgebühr.

Einmalig wird auch Grunderwerbssteuer fällig und falls ein Makler das Grundstück vermittelt hat, wird dieser eine Provision haben wollen. Notarkosten werden Dir auch nicht geschenkt.


hanni909 
Fragesteller
 16.05.2024, 09:59

ohne markler und Notarkosten sind nicht so hoch oder ?

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sumpfbub  16.05.2024, 17:59
@hanni909

Der Notar will schon etwas haben, aber das ist im Vergleich zum Grundstückspreis relativ wenig. Die Kosten sind fest; es gibt eine Gebührentabelle für Notare.

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hanni909 
Fragesteller
 16.05.2024, 09:59

Muss ich beim Strom meinem Stromanbieter Bescheid geben oder wie verläuft das ?

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sumpfbub  16.05.2024, 10:10
@hanni909

Das ist richtig.

Ich kenne die Verhältnisse nicht; es wäre denkbar, dass derzeit noch kein Stromanschluss dort vorhanden ist. Dann kannst Du einen Stromanbieter Deiner Wahl kontaktieren und den beauftragen, einen Anschluss zu legen.

Falls dort schon ein Anschluss liegt und vom bisherigen Eigentümer genutzt wird, kannst Du bei diesem Versorger um Weiterführung bitten; dann wird das auf Dich umgeschrieben. Du kannst aber auch einen anderen Versorger wählen.

Die Leitung wird vom regional zuständigen Netzbetreiber gestellt; daran geht kein Weg vorbei. Du kannst aber wählen, wer den Strom liefern soll.

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Im Kleingarten Erklärt dir das der Vorstand, Spezifischer.

Bei richtigen Grundstücken die man schlicht als Garten bezeichnet und wo man eventuell Irgendwann Baut läuft das Wie bei einem Haus.

Strom/Wasser Abwasser zahlt man im voraus. Monatlich dann gibt es eine Jahresendabrechnung. Hierbei wichtig, immer im Beisein vom Ableser ein Foto machen! Die kann nämlich mal schiefgehen.

Wenn bisher kein Strom/Wasser/Abwasserzugang existierte, muss er gelegt werden, das macht der Örtliche Stromanbieter.

Hast du die Zugänge , musst du dich anmelden. Zahlt der Vorgänger nicht hast du bald keinen Strom mehr.

Woher ich das weiß:Hobby – 2100m² Grün vom Giersch bis zu Rosen....ist alles vertreten

hanni909 
Fragesteller
 16.05.2024, 14:15

Ok aber bei der Jahresendabrechnung zahle ich nur den Strom den ich verbraucht habe, nicht den die Eigentümerin bis zu dem Zeitpunkt verbraucht hat, dann müsste das Foto vorher für den aktuellen Stand machen oder ?

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MarSusMar  16.05.2024, 15:05
@hanni909

Langsam

Ok aber bei der Jahresendabrechnung zahle ich nur den Strom den ich verbraucht habe, nicht den die Eigentümerin bis zu dem Zeitpunkt verbraucht hat,

Du ja aber die Eigentümerin? Ich hab dir zwei Varianten genannt, bei beiden gibt es keine Eigentümerin, die auf das GS dürfen sollte. Ist die da auch unterwegs, wird es schwierig, trennen kann man das ja nur, wenn es denn zwei Separate Stromanschlüsse gibt.
Und das Foto macht man wenn jemand zum ablesen kommt, denn den wert übergibt der ja als Jahresabschluss wert.

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