Unter 14 über 14 n*des?

5 Antworten

Guten Tag!

Richtig ist, dass die unter 14 Jahre junge Person zwar tatbestandsmäßig, aber nicht schuldhaft handelt. Als Kind ist man nach § 19 StGB noch nicht schuldfähig.

Die Person über 14 Jahren macht sich wegen der Verschaffung beziehungsweise des Besitzes Kinderpornographischen Inhalts gemäß § 184b Abs. 3 StGB strafbar. Die Tat ist auch kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Verbrechenstat, die mit Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren bestraft wird. Allerdings wird nicht nach Erwachsenenstrafrecht, sondern nach Jugendstrafrecht bestraft, wenn es zur Hauptverhandlung käme.

Grund ist hierbei der Kinderschutz beziehungsweise Schutz des Darstellers, dessen Reifeentwicklung sich noch im Frühstadium befindet und nicht beeinträchtigt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Darf eine Person, die unter 14 ist einer Person, die über 14 ist N*des schicken?

Das kommt auf die konkreten Nudes an: Pornografische Bilder sind verboten, sind sie nicht pornografisch, dann sind sie erlaubt.

Was es an Nacktbildern in Zeitschriften an öffentlichen Zeitschriftenregalen z.B. des Supermarktes zu sehen gibt, die sind nicht pornografisch. Was es an Nacktbildern in Sexshops "ab 18" zu sehen gibt, die sind üblicherweise pornografisch.

Ein Bild vom Typ "Ich, beim FKK im Sommerurlaub mit meinen Eltern" dürfte eher nicht pornografisch sein, ein "Ich, wie ich mich selbstbefriedige" ist hingegen definitv pornografisch.

Und ist das erlaubt

Was verboten ist, steht im § 184b StGB und zwar im 1. Absatz, Nr. 1 - also alles was unter a), b) oder c) fällt ist verboten. Da muss man also nicht einmal nackt sein, aber nackt zu sein bedeutet nicht, dass es verboten ist.

und falls nicht, welche Strafen gäbe es dann?

Keine. Man ist erst ab 14 strafmündig/schuldfähig.

Wenn die ü14 danach fragt ist es dann strafbar?

Ja.

Ob sie dann aber auch bestraft werden kann, ist eine andere Sache. Wenn sie dachte, sie hätte es ebenfalls mit Ü14 zu tun, dann liegt ggf. ein strafbefreiender Tatbestandsirrtum vor (§ 16 StGB).

D.h., wenn klar kommuniziert wurde, man sei erst 13, oder wenn man wie eine Grundschülerin aussieht/entwickelt ist, dann ist die Sache natürlich klar.

Aber wenn eine 13-Jährige geflunkert hat, sie wäre bereits 14, dann sieht das anders aus.

Und natürlich: Niemand darf solche (pornografischen) Bilder ohne Einwilligung der dargestellten Minderjährigen besitzen!

Ist die dargestellte Person U14 kann es keine rechtsgültige Einwilligung geben, aber ab 14 ist dann mit Einwilligung der Besitz erlaubt. D.h., wenn man z.B. eine Bilddatei per E-Mail verschickt, gilt das als (konkludente) Einwilligung.

Verschickt man aber ein Bild z.B. via Snapchat, das genau nicht darauf ausgelegt ist, Dateien zu speichern (also in Besitz zu nehmen), dann würde sich der Empfänger automatisch strafbar machen, wenn er das Bild trotzdem irgendwie abspeichert.

Sofern es denn, s.o. (bzw. nun bezogen auf den § 184c StGB für Jugendpornografie), überhaupt pornografisch ist.

Vielen Jugendlichen ist wohl nicht bewusst, dass das "Tauschen" von Aufnahmen untereinander ihnen massive Probleme bereiten kann.

Personen unter 14 sind rechtlich gesehen Kinder, daher ist das eindeutig nicht legal, weder danach zu fragen noch sie zu erhalten oder zu haben.

Es ist allgemein Teenagern unter 18 verboten, Nacktfotos von sich zu verschicken bzw. solche zu empfangen/zu fordern.

Ausnahme ist zwischen Personen von mindestens 14 Jahren, die eine sexuelle Beziehung führen.

Woher ich das weiß:Recherche

Miriam2010BTS 
Fragesteller
 15.05.2024, 22:43

Sehr gut, danke

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Kinder haben sich nicht untereinander Nacktbilder vonsich zu schicken, so einfach ist das.


Miriam2010BTS 
Fragesteller
 15.05.2024, 22:42

Hatte ich nicht vor :)

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