Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?
Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!
5 Antworten
zunächst einmal würde ich den Vermieter fragen welche Pläne er hat. Was wie und mit welchem Abstand genehmigt wird ist Sache des örtlichen Bauamtes. In jedem Fall würde ich auch den Mietvertrag nochmals studieren, denn wenn die Teile die er bebauen möchte mit vermietet sind--egal ob des was kostet oder nicht - stehts im Mietvertrag dann ists Bestandteil - dann muss er ja im Grunde eine Änderungskündigung vornehmen. Ggf baut er ja die garage auch für dich - kann ja sein--Also frag ihn und kläre das
vielleicht will er ja die Garage tauschen oder baut eine weil ein anderer Mieter eine haben will - musste einfach den Vermieter fragen wie seine Pläne lauten. Es geht nicht darum was du glaubst gehört zu haben- da gibts leicht Missverständnisse und die kann man aus dem Weg räumen wenn man das Gespräch sucht--zumindest weiss man dann wie man drann ist. Zum Fenster muss er nicht unbedingt einen Abstand halten-der könnte ja dir Garage ggf auch direkt ans Haus anbauen und ggf sogar das Garagendach als eine Art Terrasse nutzen - wenn es keine Probleme wegen der Zufahrt und dergleichen gibt wird das Bauamt dem Ansinnen sicherlich zustimmen. Aber wie gesagt: Klären kannnst das alles nur in einem Gespräch mit dem Vermieter- ja und wenn alle Stricke reißen und dir die Pläne missfallen. diese dennoch genehmigt werden---dann eben wegziehen
Die Errichtung einer Garage ist nur zulässig, wenn die nach Landesbauordnung vorgeschrieben Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten werden. Zu den Gebäudeabständen gehört auch die Freihaltung der Fenster von Aufenthaltsräumen und die Vermeidung von Brandüberschlag. Also in der jeweiligen LKBO nachlesen, welche Abstände vor notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen eingehalten werden müssen.
Das gilt auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben, denn auch die unterliegen den Vorschriften des materiellen Baurechts.
Also erstmal würde ich mit dem Vermieter sprechen, ob das überhaupt der Wahrheit entspricht. Dann kannst du dich noch an den Mieterschutzbund wenden und die beraten dich auch, ob das Rechtens ist was dein Vermieter macht. In aller Regel muss er aber die Mieter vorher informieren wenn er was baut/renoviert ect.
Ich brauche ihn nicht fragen, denn ich habe es ja zufällig mitbekommen, als er sich darüber unterhalten hat, was er vorhat. Ich finde es nur sehr merkwürdig, dass er mich nicht einmal anspricht. Es ist für mich eine Einschränkung und alles anderes als schön. Eine Garage direkt vor dem Schlafzimmerfenster ist nicht so toll und ich weiss auch nicht, wie er auf einmal auf diese Idee gekommen ist. Ich muss mir wohl dann anscheinend überlegen, ob ich mir eine andere Wohnung suche. Schade. Kann ich mich einfach so an den Mieterschutzbund wenden oder muss ich dort Mitglied sein?
steht der Stellplatz mit im MV? Wieviel m wären denn zwischen Garage und Fenster? Es gibt da schon Mindestabstände und wenn du was definitives weißt solltest du dich mal beim Bauamt erkundigen.
wenn der stellplatz nicht in deinem mietvertrag steht und du nur die garage angemietet hast, kann der vermieter mit der fläche machen was er will. wird deine terasse dadurch kleiner , muss das entsprechend bei der miete berücksichtigt werden.
wie der abstand zwischen garage und haus sein muss, weiss ich nicht, daggen das die ausicht genohmen wird, kannst du nichts machen, solang das fenster nicht zugemauert wird und es dunkel in dne räumen ist
Also muss ich mir alles gefallen lassen? Er muss mich nicht einmal informieren/ansprechen?
Warum sollte er die Garage denn für mich bauen? Ich habe doch bereits (gegenüber meines Stellplatzes) eine Garage!!! Der Stellplatz ist praktisch, wenn ich Besuch bekomme oder einmal nicht in die Garage fahren möchte (weil ich zB noch weg möchte).