Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

5 Antworten

zunächst einmal würde ich den Vermieter fragen welche Pläne er hat. Was wie und mit welchem Abstand genehmigt wird ist Sache des örtlichen Bauamtes. In jedem Fall würde ich auch den Mietvertrag nochmals studieren, denn wenn die Teile die er bebauen möchte mit vermietet sind--egal ob des was kostet oder nicht - stehts im Mietvertrag dann ists Bestandteil - dann muss er ja im Grunde eine Änderungskündigung vornehmen. Ggf baut er ja die garage auch für dich - kann ja sein--Also frag ihn und kläre das


CrazySilver 
Fragesteller
 19.08.2012, 13:13

Warum sollte er die Garage denn für mich bauen? Ich habe doch bereits (gegenüber meines Stellplatzes) eine Garage!!! Der Stellplatz ist praktisch, wenn ich Besuch bekomme oder einmal nicht in die Garage fahren möchte (weil ich zB noch weg möchte).

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LeLLide55  20.08.2012, 08:29
@CrazySilver

vielleicht will er ja die Garage tauschen oder baut eine weil ein anderer Mieter eine haben will - musste einfach den Vermieter fragen wie seine Pläne lauten. Es geht nicht darum was du glaubst gehört zu haben- da gibts leicht Missverständnisse und die kann man aus dem Weg räumen wenn man das Gespräch sucht--zumindest weiss man dann wie man drann ist. Zum Fenster muss er nicht unbedingt einen Abstand halten-der könnte ja dir Garage ggf auch direkt ans Haus anbauen und ggf sogar das Garagendach als eine Art Terrasse nutzen - wenn es keine Probleme wegen der Zufahrt und dergleichen gibt wird das Bauamt dem Ansinnen sicherlich zustimmen. Aber wie gesagt: Klären kannnst das alles nur in einem Gespräch mit dem Vermieter- ja und wenn alle Stricke reißen und dir die Pläne missfallen. diese dennoch genehmigt werden---dann eben wegziehen

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Die Errichtung einer Garage ist nur zulässig, wenn die nach Landesbauordnung vorgeschrieben Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten werden. Zu den Gebäudeabständen gehört auch die Freihaltung der Fenster von Aufenthaltsräumen und die Vermeidung von Brandüberschlag. Also in der jeweiligen LKBO nachlesen, welche Abstände vor notwendigen Fenstern von Aufenthaltsräumen eingehalten werden müssen.

Das gilt auch für baugenehmigungsfreie Vorhaben, denn auch die unterliegen den Vorschriften des materiellen Baurechts.

Also erstmal würde ich mit dem Vermieter sprechen, ob das überhaupt der Wahrheit entspricht. Dann kannst du dich noch an den Mieterschutzbund wenden und die beraten dich auch, ob das Rechtens ist was dein Vermieter macht. In aller Regel muss er aber die Mieter vorher informieren wenn er was baut/renoviert ect.


CrazySilver 
Fragesteller
 19.08.2012, 13:10

Ich brauche ihn nicht fragen, denn ich habe es ja zufällig mitbekommen, als er sich darüber unterhalten hat, was er vorhat. Ich finde es nur sehr merkwürdig, dass er mich nicht einmal anspricht. Es ist für mich eine Einschränkung und alles anderes als schön. Eine Garage direkt vor dem Schlafzimmerfenster ist nicht so toll und ich weiss auch nicht, wie er auf einmal auf diese Idee gekommen ist. Ich muss mir wohl dann anscheinend überlegen, ob ich mir eine andere Wohnung suche. Schade. Kann ich mich einfach so an den Mieterschutzbund wenden oder muss ich dort Mitglied sein?

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steht der Stellplatz mit im MV? Wieviel m wären denn zwischen Garage und Fenster? Es gibt da schon Mindestabstände und wenn du was definitives weißt solltest du dich mal beim Bauamt erkundigen.

wenn der stellplatz nicht in deinem mietvertrag steht und du nur die garage angemietet hast, kann der vermieter mit der fläche machen was er will. wird deine terasse dadurch kleiner , muss das entsprechend bei der miete berücksichtigt werden.

wie der abstand zwischen garage und haus sein muss, weiss ich nicht, daggen das die ausicht genohmen wird, kannst du nichts machen, solang das fenster nicht zugemauert wird und es dunkel in dne räumen ist


CrazySilver 
Fragesteller
 19.08.2012, 13:16

Also muss ich mir alles gefallen lassen? Er muss mich nicht einmal informieren/ansprechen?

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