Voraussetzung für praktische Fahrstunden
Hallo Leute!
Ich mache gerade meinen Führerschein BF 17 (Klasse B, Begleitetes Fahren). Ich habe bereits 7 Theoriestunden gemacht. Nun überlege ich, ob ich nicht jetzt schon mit Fahrstunden beginnen sollte.
Allerdings bin ich noch nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet (da mir noch der Sehtest fehlt - Erste Hilfe habe ich schon gemacht). Darf ich denn trotzdem schon mit Fahrstunden beginnen??
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen!!
Vielen Dank.
3 Antworten
Du kannst anfangen wann immer du willst. (bzw. wenn dein Fahrlehrer mit dir anfängt..es gibt auch welche, die grundsätzlich erst nach der Theorie damit anfangen) Ist unter Umständen ganz nett den sehtest schon zu haben, aber auch der ist keine Pflicht..mich hat nie ein Fahrlehrer danach gefragt. Ist sogar sinnvoller während der Theo anzufangen, da man so die Theorie oft auch leichter versteht. ;-)
ich musste bei keinem Führerschein (und es waren diverse FE Klassen bei verschiedenen Fahrschulen) einen Sehtest nicht vor Beginn vorlegen!
Insofern..selbst wenn er laut Gesetz vorliegen müsste, längst nicht alle Fahrschulen machen davon gebrauch. Und auch in den Fahrschulen von Freundinnen hat kein Fahrlehrer zu Beginn nach dem Sehtest gefragt... Die haben es geglaubt...spätestens bei der Anmeldung bei der Stadt wäre es ja rausgekommen und die ist in der Regel ja nicht sooo spät, die meisten wollen ihre Theoprüfung dann ja auch rel. Zeitnah nach dem Unterr icht hintersich bringen..
so hab jetzt selbst nochmal nachgeschaut bzgl. Sehtest und es stand auf keiner Seite, dass der Sehtest dem Fahrlehrer vorgelegt werden muss, auch nicht in §12 der Fahrerlaubnisverordnung. Es wird immer nur von der FSstelle/Fahrerlaubnisstelle gesprochen. "Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen." http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV12.htm
Das hat doch auch niemand BEHAUPTET! Ich rede von SOLLTE!!! Denn wenn man als Fahrlehrer etwas Grips in der Birne hat, lässt man den FSch erst nach Abklärung seiner Sehfähigkeit ans Steuer!
Also Sehtest solltest du schon haben,damit dein Fahrlehrer auch weiß ob du eine Brille brauchst oder nicht. Ansonsten spricht nichts dagegen schon mit den Stunden anzufangen
Wer sagt das!? Na klar kannst Du anfangen! (Sehtest solltest Du allerdings schon haben!) Du könntest theoretisch erstmal Deine Fahrschulausbildung machen, dann meldest Du Dich bei der Führerscheinstelle an und ein Jahr später, machst Du die Prüfungen....da laufen die drei Instanzen Fahrschule, Verwaltungsbehörde und TÜV/DEKRA hahezu unabhänig voneinander! Ist zwar Quatsch, aber geht!
Sehtest "sollte" nicht "muß"! Alle die übrigens nach der Theorie anfangen, werden nicht nach der FahrschAusbO ausgebildet! Denn: § 2 Art und Umfang der Ausbildung (1) Die Ausbildung erfolgt in einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die beiden Teile sollen in der Konzeption aufeinander bezogen und im Verlauf der Ausbildung miteinander verknüpft werden.