Was bekomme ich während d Ausbildung?

2 Antworten

Da fällt mir in einer schulischen Ausbildung nur noch Bürgergeld als Aufstockung ein, aber wenn da ein Anspruch bestehen sollte, muss der Auszug unter 25 Jahren wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund auch notwendig sein.

All deine Einkommen würden entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Auf Erwerbseinkommen sollte unter 25 Jahren in Ausbildung oder Studium ein Anspruch auf den erhöhten Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze bestehen.

Bis dahin sollte das Erwerbseinkommen nicht auf deinen Bedarf angerechnet werden.

Würdest Du kein Erwerbseinkommen mehr haben, stünde dir im Regelfall auf das Bafög - ein pauschaler Freibetrag von monatlich 100 Euro zu, der Rest wäre wie dein sonstiges Einkommen auf deinen Bedarf anrechenbar.

ob mir außer Kindergeld, dem Unterhalt meines Vaters und der Halbweisenrente durch meine schon verstorbene Mutter und Schülerbarfög 

Damit bekommst du weitaus mehr, als ich während der Ausbildung bekommen habe. Was willst du denn noch?