Was passiert wenn ich mit einem Mofa erwischt werde obwohl ich kein Führerschein habe und noch 15 bin?

1 Antwort

Zunächst einmal braucht man für ein Mofa keinen Führerschein, denn es gibt für Mofas nur eine Prüfbescheinigung (§5 FeV).

Das bloße Nichtmitführen kostet ein Verwarngeld in Höhe von 10€, wer keine Prüfbescheinigung hat, muss 20€ bezahlen.

Unabhängig davon:

Die möglichen Rechtsfolgen, die entstehen können, wenn man ohne die, für das gerade verwendete Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, erwischt wird, kann man leicht und rechtssicher im §21 StVG nachlesen...

Für Jugendliche gelten die dort angedrohten Geld- und/oder Freiheitsstrafen jedoch in aller Regel (noch) nicht, weil dann auf Sozialstunden erkannt wird....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"
Still  29.04.2024, 17:15

Was für ein Widerspruch! Erst erklärst du, dass ein Mofa keine Fahrerlaubnis benötigt und verweist du auf Konsequenzen us der FEV?!

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JochenOWL  29.04.2024, 18:54
@Still

Deshalb schrieb ich ja auch: "....wenn man ohne die, auf das gerade verwendete Fahrzeug bezogene Fahrerlaubnis, erwischt wird..." Fahrerlaubnis, nicht Prüfbescheinigung...

De facto sind viele Mofas keine Mofas oder Mofaroller keine Mofaroller mehr, sondern durch "Frisieren" inzwischen Mopeds und Motorroller.

Im Falle eines "Erwischtwerdens" zählt dann natürlich der Istzustand des jeweiligen Fahrzeuges und nicht das, was in der BE steht.

Ich hätte es vielleicht weiter voneinander trennen sollen, wollte aber auch darauf hinweisen, welche Folgen es haben kann, wenn ein Mofa kein Mofa mehr ist.....

LG

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JochenOWL  29.04.2024, 20:23
@Still

Nachtrag:

Ich habe nicht auf Konsequenzen aus der FeV verwiesen, sondern auf Konsequenzen nach §21 StVG....

Die FeV und dort der §5 beschäftigt sich mit den Sonderbestimmungen u. a. für Mofas ---> Prüfbescheinigung...

Ich habe aber nun in meiner Antwort die beiden Teile "Prüfbescheinigung" (§5 FeV) und "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§21 StVG) besser sichtbar voneinander getrennt - Missverständnisse dürfte es also nicht mehr geben.

Noch einen schönen Abend und liebe Grüße

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Still  30.04.2024, 07:46
@JochenOWL
Mit dem Hinweis auf FEV und STVG hast du Recht!
De facto sind viele Mofas keine Mofas oder Mofaroller keine Mofaroller mehr, sondern durch "Frisieren" inzwischen Mopeds und Motorroller.

Es ist genau umgekehrt:

Fast alle Mofas sind gedrosselte Kleinkrafträder, bei denen dann nur die Drosselung ausgebaut werden muss, um bedeutend schneller als ein Mofa fahren zu können.

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JochenOWL  30.04.2024, 08:04
@Still

Du hast mich missverstanden.

Natürlich sind fast alle Mofas und Mofaroller nur gedrosselte Mopeds und Motorroller - jedenfalls ab Werk.

Nur wenn man auf der Straße die Geschwindigkeit misst, stellt man fest, dass sie das nicht (mehr) sind - so meinte ich das.

Es gibt tatsächlich Leute, die der Meinung sind, dass es reicht, wenn die Drosseliung erst einmal eingetragen ist.

Die baut man dann natürlich wieder aus und stattdessen eine offene CDI ein.

Ein "Kunde" war - nach LaserPatrol - mit munteren 85km/h unterwegs und deshalb hatte ich ja erwähnt, dass der Istzustand zählt und nicht das, was in den Papieren steht.

Wünsche dir einen schönen Tag und 1. Mai

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