Was passiert wenn jemand die Betreuung verweigert?
Und sich weigert mit dem Betreuer zusammenzuarbeiten.
Diesen vielleicht sogar beschimpft.
4 Antworten
o.k., es geht also um rechtliche Betreuung. Also Verweigerung ist hier ziemlich dumm. Liegt das Problem in der Person des Betreuers kann mit diesem zusammen beim Betreuungsgericht ein Betreuerwechsel beantragt werden. Ist das Problem ein Aufgabenfeld des Betreuers (z.B. Vermögenssorge), so kann geprüft werden, ob dieses aus der Betreuung herausgenommen werden kann.
Grundsätzlich kann ich nur empfehlen, wenn es irgendwelche Probleme mit der Betreuung gibt, diese offen mit dem Betreuer zu besprechen. Rechtliche Betreuer haben ein existenzielles Interesse daran, das Betreuungen funktionieren und jegliche Vorbehalte, Bedenken oder Probleme ausgeräumt bzw. gelöst werden.
Andererseits, wenn sich jemand beständig verweigert, kann die Betreuung aufgehoben werden, aber dann hast Du auch alle Nachteile zu tragen bzw. musst dich um alles selber kümmern, wie fristwarende Antragstellungen bei Ämtern, ggf. Verhandlungen mit Gläubigern usw.
Eine rechtliche Betreuung dient dazu, einem Betreuten bei der Lösung seiner Probleme zu helfen und zwar soweit wie möglich mit diesem zusammen, jedoch ohne diesen zu überfordern, aber auch in Zusammenarbeit mit einer ggf. bestehenden Sozialbetreuung (die erforderlichenfalls auch vom rechtlichen Betreuer angeregt werden kann).
Eine rechtliche Betreuungkann man übrigen nicht kündigen.
Maßnahmen zu ungunsten eines Betreuten bedürfen übrigens immer der vorherigen Zustimmung des Betreuungsgerichts. Dies war bis vor einigen Jahren noch nicht so.
Was denn für ein Betreuer? Ein gesetzlicher oder in einer Einrichtung und in welchem Alter bist du denn? Die Betreuung in Einrichtungen konnte ich kündigen und weiterhin da wohnen bleiben. Allerdings mussten alle ausziehen weil das Haus nicht Brandschutzsicher war. Für meine Mitbewohner war das kein Problem weil die Betreuung sie woanders unter brachte. Für mich war da ein großes Problem, denn ich habe die Betreuung gekündigt und ihnen kann egal sein was aus mir wird. Es drohte Obdachlosigkeit wenn ich nicht schnell etwas finde.
Eine Betreuung kann gleichfalls gegen deinen Willen ausgesprochen werden. Dafür aber muss man das Gutachten des Sachverständigen als Schriftstück verstehen, sodass da viele rechtliche Abfolgen genannt sind. Du musst dich notfalls mittels Rechtsanwalt oder dem Verfahrenspfleger gegen die Betreuung wehren. Es kann durchaus sein, dass dein Antrag abgeleht wird, weil du eben einen gerichtlichen Betreuer bzw. im Rahmen einer Betreuung betreut werden musst. Das aber kann, durchaus dem Gutachten des Sachverständigen entnommen werden.
Kommt drauf an wo man in Betreuung ist. IdR wird man dann eben rausgeworfen und muss selbst sehen, wie man klarkommt.
Wie gesagt, kommt auf den Kontext an. Für eine Zwangsbetreuung bräuchte es eine konkrete Gefahr und den Beschluss eines Richters. Aber Behandlung zu verweigern ist schlicht dumm, da es nicht hilft.
Also kann man gar nicht zwangsbetreut werden?