Welche Strafe würden die Mitschüler erhalten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nichts.

Niemand kann die Mitschüler zwingen ihn in die Klassengemeinschaft aufzunehmen und Zeit mit ihm zu verbringen. Jemanden ausschließen tangiert keine strafrechtliche Norm und auch als Schule kann man da schlecht gegen vorgehen, wie ich bereits betont habe.

Das Leben wird weitergehen, auch ohne den Schüler. Die, die sich ggf. schuldig fühlen werden das tun und hoffentlich aufarbeiten, die die es nicht tun tun es eben nicht.


olawern 
Fragesteller
 22.10.2023, 10:43

Es gab solche Fälle und der Mensch ist meistens eben kein Einzelgänger der es ohne weiteres verkraftet, nie, zu keiner Zeit Freunde zu haben und keinen sozialen Umgang.

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BeviBaby  22.10.2023, 10:43
@olawern

Das bestreite ich ja auch gar nicht.

Aber wie stellst du dir das alles vor? Willst du Leute zwingen sich mit dem Schüler zu unterhalten oder gar anzufreunden?

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olawern 
Fragesteller
 22.10.2023, 10:44
@BeviBaby

Wenn dieser schon bei einer Schulfeier nicht eingeladen wird oder ihm alle den Rücken zukehren , das ist ja die gemeinsame Schulzeit und kein privates Treffen. Oder in der Schulpause. Wenn es da schon anfängt?

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BeviBaby  22.10.2023, 10:57
@olawern

Schulfeiern sind nichts wozu normalerweise eingeladen werden müsste. Und von denen weiß man in der Regel auch wenn man zur Schule geht, denn man bekommt in der Regel mit dass die organisiert wird.

Und wie gesagt... auch in der Pause ist NIEMAND verpflichtet sich mit Leuten zu unterhalten, die er nicht mag.

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Es wird wohl zwei Lager geben, die einen die sagen werden: "Können wir nichts für, wenn er sich nicht integrieren konnte." und die anderen die sagen werden: "Hätten wir uns doch mehr auf ihn eingelassen, dann wäre es vermutlich nicht so weit gekommen."

Die größte Strafe wird wohl sein, darüber zu spekulieren, ob man es als einzelne Person tatsächlich hätte verhindern können.

Was soll schon passieren?

Verstehe ich nicht.

Strafe wird es keine geben, höchstens wenn nach dem Tod über sie gerichtet wird.

Es wird nichts weiter passieren

Welche Strafe ?

Wohl keine.

Mobbing musst du natürlich gleich entgegenwirken bzw anzeigen.

Nach dem Tod fehlt ja die Anklage und jeder Beweis