Wie läuft eine Betreuung ab?

2 Antworten

Die Aufgaben des Betreuers werden im Beschluss des Amtsgerichts festgelegt.

Wie das konkret ausgestaltet wird, kannst Du mit Deinem Betreuer vorher besprechen. Dazu findet vor der Entscheidung des Amtsgerichts ein Kennlerntermin statt, zu dem auch der vorgeschlagene Betreuer geladen wird. Das Betreuungsgericht kann auf Wunsch auch einräumen, dass Dir und dem Betreuer Zeit gegeben wird zum gegenseitigen Kennenlernen (z.B. 6 Wochen). Ich vermute mal, Du wirst 18 und stehst vor der Verabschiedung aus der Kinder- und Jugendfürsorge. Diese wird Dir in jedem Fall solange zur Seite stehen, bis eine Anschlusslösung steht. sofern Du nicht alles selber verhinderst.

Eine rechtliche Betreuung ist keine Bevormundung oder Entmündigung, ein rechtlicher Betreuer ist aber auch kein Privatsekretär.

Ziel ist immer, nur soviel Hilfe wie wirklich benötigt wird, bereitzustellen, nicht aber soviel wie möglich. Und des Betreuungsgericht prüft regelmäßig, ob der Betreuungsbedarf fortbesteht. Mancher lernt mit Hilfe seines Betreuers mit der Zeit auf eigenen Beinen zu stehen und kommt mit immer weniger Unterstützung aus, nicht wenige aber werden aus den unterschiedlichsten Gründen Zeit ihres Lebens auf Hilfe und Unterstützung eines rechtlichen Betreuers angewiesen sein, wieder andere benötigen diese Hilfe im Alter aufgrund von zunehmender Demenz. Einen rechtlichen Betreuer zu benötigen ist kein Makel, es ist Teil der sozialen Absicherung in Deutschland.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo :) Es kommt darauf an, wofür du den Betreuer hast. Es gibt verschiedene Aspekte wofür er zuständig sein kann:

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Behördenangelegenheiten

Ein Betreuer kann dabei u.a. für Postangelegenheiten zuständig sein oder auch fürs Einteilen der finanziellen Mittel. Muss allerdings alles vom Gericht angeordnet sein. Und ja, im Notfall darf er bei Eigen- oder Fremdgefährdung auch die Polizei oder einen Notarzt rufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

paulinap  13.05.2024, 20:44

im Notfall darf er das nicht nur, er muss dann die Polizei einschalten, sonst macht er sich strafbar. Auch ein Betreuer hat nur die sogenannten Jedermannsrechte. Alles was darüber hinaus geht, muss vom Amtsgericht bzw. der Polizei abgesegnet werden.

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