Wie lange Zeit für den Führerschein? Nach 1 Jahr abgelaufen?
Guten Tag,
Ich hatte mich am 15. Juli 2020 bei der Fahrschule angemeldet bzw. die Grundgebühr bezahlt und ein Monat später hatte ich auch schon alle Theoriestunden besucht.
Ich habe jedoch bisher keine einzige Fahrstunde besucht und auch noch nicht die Theorieprüfung absolviert.
Außerdem habe ich auch noch nicht die Anmeldung (sprich Sehtest, Erste Hilfe, Foto usw.) an der Führerscheinbehörde meiner entsprechenden Kommune geschickt.
Nun ist in 1.5 Monaten der 15. Juli 2021 und meine Frage lautet, was ich in 1.5 Monaten alles erledigt haben muss? Sollte ich in 1.5 Monaten nicht alle Theorie,-&Fahrstunden und die Prüfungen absolviert haben, müsste ich mich dann neu anmelden, die Grundgebühr von neu zahlen und nochmal alle Stunden besuchen oder wie genau läuft das ab? Ich kenne mich leider Null aus und mache mir grad Stress aufgrund von Zeitdruck.
Vielen Dank im Vorraus!
4 Antworten
Außerdem habe ich auch noch nicht die Anmeldung (sprich Sehtest, Erste Hilfe, Foto usw.) an der Führerscheinbehörde meiner entsprechenden Kommune geschickt
Ohne diese Unterlagen ist eine Anmeldung gar nicht möglich!
Ich habe die Grundgebühr an der Fahrschule bezahlt und auch einen Erste Hilfe Kurs dort abgeschlossen. Die Theoriestunden durfte ich auch alle besuchen und mir wurde auch ein Fahrlehrer zugeteilt. Bei fer Bezahlung der Grundgebühr habe ich dieses als Formular von der Fahrschule bekommen, welches ich zusammen mit dem Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs usw. an die Führerscheinbehörde schicken sollte.
Solang du den vollständigen (!) Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (Erste Hilfe Kurs, Sehtest etc.) nicht bei Fahrerlaubnisbehörde eingereicht hast, kannst du sowieso keine Prüfung ablegen. Erst wenn dein Antrag genehmigt wurde, beginnt die einjährige Frist bis zur Theorieprüfung
Ich glaub man muss innerhalb dieser Frist die Theorieprüfung gemacht haben, ab da hat man nochmal ein Jahr Zeit für die Praxisprüfung. Die Prüfungen kann man aber erst machen, wenn man die Unterlagen an die Kommune geschickt hat
Der Vertrag mit der Fahrschule ist inzwischen vermutlich abgelaufen, da diese meistens 6 oder 12 Monate gültig sind. Ansonsten wie die Anderen bereits sagten, Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, vorher ist keine Theorieprüfung möglich.