zum Sachgebietsleiter befördert werden?

2 Antworten

Erstmal muss die SGL-Stelle nach A11 bewertet sein, sonst kannst du das vergessen. Daraus ergibt sich auch der Anstieg der Bezüge.

Wer so eine Frage stellt, ist allerdings weder Beamter noch für eine Stelle als SGL geeignet.

Als Beamter wird man nicht nach Tätigkeit bezahlt, sondern nach dem Amt. Das sollte man als Beamter wissen. Vor allem wenn man im gehobenen Dienst in A10 ist.