Zusammenhang von Lehnsherrschaft und Grundherrschaft?

2 Antworten

Die Grundherrschaft ist die mittelalterliche Form des Grossgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der groessere Teil war an abhaengige Bauern zu einer eigentumsaehnlichen Nutzung vergeben, die dafuer Abgaben (Naturalien, spaeter Geld) und Frondienste zu leisten hatten. Dem Grundherrn stand gegenueber seinen Bauern zum Beispiel Gerichtsbarkeit zu.

Der Feudalismus, das mittelalterliche Lehnswesen, das heisst, die Herrschaft einer sich auf Grundbesitz stuetzenden, mit besonderen Verwaltungsvorrechten ausgestatteten, meist adligen Oberschicht; im 19./20. Jahrhundert auch Bezeichnung fuer eine Gesellschaftsform, deren Ordnung auf einer durch Besitz und Privilegien ausgezeichneten Oberschicht beruht.