Zusammenhang von Lehnsherrschaft und Grundherrschaft?
Hallo Leute, ich schreibe bald eine Geschichteklausur und verstehe alles ganz gut, bis auf der Zusammenhang von der Lehensherrschaft und der Grundherrschaft.
Ich weiß diese beiden Systeme funktionieren, aber der Unterschied/die Gemeinsamkeit ist mir etwas unklar bzw. Ich bin mir nicht sicher, ob diese beiden Konzepte etwas miteinander zu tun haben.
Vielleicht verstehe ich das auch falsch, aber stimmt das, dass jeder ein Grundherr sein kann, aber nicht Lehnsherr? Der Lehnsherr müsste doch adlig sein, d.h. nur Grafen und Geistliche bzw. der König selbst Lehnsherren sein, und bei der Grundherrschaft KANN der Grundherr adlig sein, muss aber nicht unbedingt. Korrigiere mich bitte, wenn das nicht der Zentrale Unterschied ist.
Denn im Prinzip geht es bei diesen beiden Konzepte darum, dass die Adlige/Herrschenden ihren Untertanen/Vasallen wie z.B. Bauern schützen und dagegen erbringen diese Untertanen ihren Herren Gegenleistungen.
Die Gegenleistungen und Aufgaben sind zwar bei Lehnsherrschaft und Grundherrschaft je nach dem unterschiedlich, aber die Systeme sind doch ziemlich ähnlich oder? Ich bin mir bei den Gemeinsamkeiten und Unterschiede leider nicht so sicher, also hoffe ich, dass ihr mich korrigieren könnt, wenn was falsch ist. Danke schon mal voraus!
2 Antworten
Die Grundherrschaft ist die mittelalterliche Form des Grossgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der groessere Teil war an abhaengige Bauern zu einer eigentumsaehnlichen Nutzung vergeben, die dafuer Abgaben (Naturalien, spaeter Geld) und Frondienste zu leisten hatten. Dem Grundherrn stand gegenueber seinen Bauern zum Beispiel Gerichtsbarkeit zu.
Der Feudalismus, das mittelalterliche Lehnswesen, das heisst, die Herrschaft einer sich auf Grundbesitz stuetzenden, mit besonderen Verwaltungsvorrechten ausgestatteten, meist adligen Oberschicht; im 19./20. Jahrhundert auch Bezeichnung fuer eine Gesellschaftsform, deren Ordnung auf einer durch Besitz und Privilegien ausgezeichneten Oberschicht beruht.