Sind eigenrlich Memes urheberrechtlich geschützt?
Guten Abend,
ich wollte mal fragen, ob ein Meme selber urheberrechtlich geschützt ist.
4 Antworten
Kommt vor allem auf die Länge des Videos an.
Grundsätzlich wäre die Vervielfältigung als Parodie erlaubt, aber es ist fraglich, ob ein einfaches Meme-Video bereits als Parodie gewertet wird (meiner Meinung nach eher nein).
Daher liegen die Urheberrechte des Videos grundsätzlich beim Ersteller bzw. bei der zu sehenden Person.
Ich denke, das kann jeder "Meme-Macher" selber bestimmen. Aber sie meisten nicht, vermute ich.
Richtig ist: "Der Urheber kann aber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen." UrhG § 32 Angemessene Vergütung Absatz 3 Satz 3.
So wird sein Werk gemeinfrei. Aber das ist es schon von Anfang an, wenn es nicht die nötige Schöpfungshöhe erreicht, um geschützt zu sein als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke.
Eher nicht, da es wohl in den allermeisten Fällen an der nötigen Schöpfungshöhe mangelt. Einen Filmausschnitt zu posten, oder ein paar Worte unter ein Bild zu schreiben, macht daraus noch kein eigenständiges Werk.
Viel eher wird das Urheberrecht von den Machern der Memes verletzt.
Eigentlich schon, aber das interessiert keinen. Ganz nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter.“.