Also, zunächst einmal: Die Hilfsorganisationen wie DRK/BRK, JUH, ASB, MHD usw. sind grundsätzlich nicht mit "dem Rettungsdienst" gleichzusetzen. Bei ihnen handelt es sich im Kern um Vereine, die im sozialen Bereich sehr breit aufgestellt sind und aus einem Geflecht von Vereinen (Landesverbände, Kreisverbände, Ortsverbände usw.) und Unternehmen bestehen und in den unterschiedlichsten Bereichen tätig sind von der Seniorenbetreuung über den Blutspendedienst, Kleiderkammern, Essen auf Rädern, Kindergärten, Krankenhäuser, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst bis hin zum Rettungsdienst.
Grundsätzlich unterliegt der Rettungsdienst dem Landesrecht bzw. den durch die Bundesländer erlassenen Gesetzen.
Nach diesen Gesetzen sind die Landkreise für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig.
Es ist den Landkreisen allerdings freigestellt, wie bzw. durch wen sie den Rettungsdienst durchführen lassen. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- der Landkreis führt den Rettungsdienst in Eigenregie durch
- der Landkreis gründet mit anderen Landkreisen zusammen einen Zweckverband, der mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt wird
- der Landkreis vergibt die Durchführung des Rettungsdienstes an ein Unternehmen
In ersterem Fall ist es so, dass der Landkreis selbst Rettungswachen errichtet, Fahrzeuge beschafft und Personal einstellt. In großen (kreisfreien) Städten wird diese Aufgabe häufig an die Berufsfeuerwehr übertragen.
In letzterem Fall vergibt der Landkreis die Durchführung des Rettungsdienstes an ein gewerbliches Unternehmen. Das kann eine Firma wir Falck sein oder eben eine der bekannten Hilfsorganisationen wie DRK, MHD, JUH, ASB usw. In diesem Falle gründen die Vereine wie DRK usw. dann in der Regel ein eigenständiges Unternehmen (meist in Form einer gemeinnützigen GmbH).
In Hamburg beispielsweise ist primär die Berufsfeuerwehr mit mehr als 20 Rettungswachen mit der Durchführung des Rettungsdienstes betraut. Weiterhin sind aber auch beispielsweise der ASB (6 Rettungswachen), das DRK (7 Rettungswachen), der MHD (6 Rettungswachen), die JUH (5 Rettungswachen) sowie die Bundeswehr (Bundeswehr-Rettungszentrum) mit eigenen Wachen, Fahrzeugen und Personal (teilweise aber nicht 24/7/365) in den Rettungsdienst mit eingebunden und werden von der Leitstelle der Feuerwehr mit disponiert.
und plane, evtl. eine Ausbildung als Rettungssanitäter zu machen
Hier solltest Du Dich unbedingt nochmal über die Berufe im Rettungsdienst informieren. Beim Rettungssanitäter handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, sondern um eine Qualifikation. Mit der kann man zwar auch im Rettungsdienst arbeiten, ist aber "nur" zweiter Mann und Fahrer. Wenn Du eine langfristige Tätigkeit im Rettungsdienst anstrebst, dann solltest Du über die 3-jährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/in nachdenken.