Du kannst es beantragen; der Arbeitgeber muss eine unbezahlte Freistellung für 5 Wochen aber nicht genehmigen.

Spruch einfach mal mir Deinem Arbeitgeber.

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Vielleicht solltest Du bei Deinen Essstörungen wrdt mal psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

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Die Mutter (79) meiner Schwiegertochter ist im Februar an einem Hirntumor operiert worden. Nach einer Reha geht es ihr soweit wieder ganz gut. Sie hat Pflegestufe 2 bekommen, kann aber alleine zu Hause leben.

Ich denke, da ist jeder Fall anders gelagert. Da kann man keine eindeutige Aussage treffen, ob OP oder nicht.

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Die Kündigungsfrist müsste im Mietvertrag festgehalten sein und diese gilt.

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Eigenen Kühlschrank kaufen und abschließen.

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Man suche sich Arbeit auf dem mit freien Stellen überschwemmten Arbeitsmarkt und muss niemanden fragen und nichts nachweisen.

Dann sucht man sich eine Wohnung und zieht bei Mutti aus.

Ist doch einfach, oder? Und für einen 23-Jährigen dürfte das doch eine der leichtesten Übungen sein.

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falsch

Es ist nicht Aufgabe Deiner Mutter, die Nachbarin auf irgendwelche Pflichten hinzuweisen.

Wenn lt. die lt. Mietvertrag / Hausordnung beschlossenen Putzabstände eingehalten werden, dann reicht das.

Einzig und allein der Vermieter könnte ein Machtwort sprechen, wenn gegen den Putzplan verstoßen wird.

Und diese Aussage ist übrigens völlig daneben:

Du könntest ruhig mal hier öfters sauber machen, hast doch genug Zeit wenigstens 1,2 mal die Woche den Flur zu putzen, immerhin zahlen wir dein Bürgergeld.
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Dein Vater müsste über ein geregeltes und ausreichendes Einkommen und auch über einen festen Arbeitsvertrag verfügen, wenn er als Bürge fungieren will / soll. Und das müsste er natürlich auch dem Vermieter nachweisen können.

Ich persönlich würde nie nie niemals für irgendjemanden als Bürge fungieren.

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Ich würde mir an Eurer Stelle tatsächlich eine andere Wohnung suchen und dann fristgerecht kündigen.

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Dazu kann ich Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass Du da schon nach wenigen Wochen davon abhängig sein wirst.

Und dann davon loszukommen wird sehr schwer. Ich habe es nach jahrelanger Sucht erst in mehreren Anläufen geschafft. Nasenspray würde ich persönlich niemals wieder nehmen.

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Als ich bei Otto angefangen habe zu bestellen, musste ich als Neukunde bei der ersten Bestellung Vorauskasse leisten. Das ist aber gut 20 Jahre her und ich weiß nicht, ob das auch heute noch für Neukunden zutrifft.

Ansonsten wird Otto sicherlich die Bonität bei Neukunden prüfen. Je nachdem kann dann Otto auch die Zahung per Rechnung ablehnen.

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Der Arbeitgeber soll Dir nachweisen, dass Du die 3 Wochen Urlaub hattest und in dieser Zeit nicht gearbeitet hast.

Habt Ihr kein Zeiterfassungssystem?

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Für eine Wohnungskündigung benötigt man weder Ausreden noch eine Begründung.

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Wenn das Meerwasser-Nasenspray nicht mehr direkt, dann besteht bereits eine Abhängigkeit von diesem abschwellenden Nasenspray.

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