Fahrerlaubnis zurück bekommen durch das neue Cannabis gesetzt in der Probezeit, muss ich rückwirkend die zurück geben?

Hallo Leute,

da mein Fall sehr neu ist gibt es dafür im Internet keine Information und deshalb die Frage an euch wenn ihr es neutral betrachtet,

ich habe vor paar Tagen meine Fahrerlaubnis wieder bekommen, ich wurde vor 5 Jahren in der Probezeit mit 1.0 ng thc im Blut erwischt und mir wurde damals deshalb die Fahrerlaubnis entzogen.

vor 3 Wochen bin ich zu Fahrerlaubnisbehörde gegangen und mich beraten lassen wie es aussieht durch die neue Gesetzeslage ohne mpu mein Führerschein zu bekommen, ich habe positive Antworten bekommen und auch nachgefragt ob es Probleme gibt weil ich in der Probezeit bin hier wurde gesagt nein macht kein unterschied.

jetzt hab ich meine Fahrerlaubnis wieder seit knappe Woche und sehe seit Freitag den 06.06. gibt es ein neues gesetzt das die Reglung mit 3.5 ng thc im Blut nicht für Leute in der Probezeit gilt.

jetzt ist die Frage kann die Fahrerlaubnis Behörde rückwirkend nachdem ich jetzt meine Erlaubnis habe und die akte somit geschlossen ist, meine Fahrerlaubnis entziehen ??

es wäre sehr ärgerlich da ich offiziell fahren darf und auch schon Auto gekauft hab, meint ihr da kann noch mal was kommen oder ist die Akte endlich endgültig geschlossen ?

Ich bin ratlos diese Woche war für mich eine reine Achterbahn fahrt hab mich riesig gefreut ohne mpu den Führerschein zu Bekommen und jetzt kurz danach dieses neue gesetzt, ich bin sehr verunsichert freue mich auf neutrale Antworten von euch und Meinungen.

LG.

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kann die Fahrerlaubnis Behörde rückwirkend nachdem ich jetzt meine Erlaubnis habe und die akte somit geschlossen ist, meine Fahrerlaubnis entziehen ??

Nein. Die Strafe und die Entziehung erfolgte nach der damaligen Gesetzeslage. Die Wiedererteilung erfolgte nach der jetzt gültigen Gesetzeslage. Die zukünftige Änderung des Grenzwertes hat absolut keinen Einfluss auf die jetzige Wiedererteilung.

Es ist übrigens nicht so ganz richtig, dass der Wert von 3,5 ng/ml nicht für Leute in der Probezeit gilt. Es ist halt so, dass diese Leute überhaupt nicht berauscht fahren dürfen, also nur mit 0,00‰ bzw. 0,0 ng/ml.
Bis 0,5‰ bzw. (zukünftig) 3,5 ng/ml sind es dann "nur" 250€ Bußgeld.
Ab 05‰ bzw. (zukünftig) 3,5 ng/ml sind es allerdings wie bei jedem anderen 500€ Bußgeld.

Insofern hat der Grenzwert von 3,5 ng/ml durchaus auch für Leute in der Probezeit eine Relevanz.

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Entweder war die Ampel doch schon rot oder die Hintermänner wurden geblitzt.

Wenn noch was kommt dann erwarten dich:

90€ Bußgeld + 28,50€ Kosten + 1 Punkt (A-Verstoß)

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Ja

Der eine Wahlzettel ist für das Europäische Parlament.

Der andere Wahlzettelist für die Rostocker Bürgerschaft.

Es ist völlig normal und kommt immer wieder vor, das zwei unterschiedliche Wahlen am gleichen Tag stattfinden.

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Der Jugendrichter wird eine Strafe unter Beachtung des individuellen Sachverhaltes und deiner persönlichen Umstände erteilen. Das kann von Sozialstunden bis zu Arrest gehen. Auch andere Maßnahmen wie die Teilnahme an bestimmten Kursen oder die Einbeziehung des Jugendamtes sind denkbar.

Bei der Menge könnte statt Besitz möglicherweise auch schon Handel angenommen werden. Dann wid die Strafe sicherlich höher ausfallen und es kommt eine Durchsuchung deines Zimmers sowie die Beschlagnahme deines Handys in Betracht.

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Ja, darf man. Siehe § 7 Abs. 2, 2a StVO:

(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Zum Thema Vorbeifahren / Überholen:

Vorbeifahren betrifft nur Fahrzeuge im ruhenden Verkehr, also solche, die im Sinne des § 12 StVO halten oder parken. Es handelt sich um eine gewollte Fahrtunterbrechung.

Überholen betrifft Fahrzeuge im Fließverkehr, also solche, die fahren oder lediglich verkehrsbedingt halten (warten). Beim Warten handelt es sich um eine ungewollte Fahrtunterbrechung.

Wenn du in der von dir beschriebenen Situation also von "überholen" sprichst, hast du vollkommen recht, denn die anderen Autos fahren oder stehen lediglich verkhrsbedingt (ungewollt).

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Der neue Grenzwert hat nicht direkt etwas mit der MPU zu tun. Er hat in erster Linie Auswirkungen darauf, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht.

Die Anforderungen an eine MPU wurden schon am 01.04. zugunsten der Autofahrer geändert. Solange keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis vorliegen, ist keine MPU zu befürchten.

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In jedem Fall eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn du doch (auch nur teilweise) schuld am Unfall sein solltest, wird die Geldstrafe etwas höher ausfallen und deine Versicherung kann dich bis zu 5000€ in Regress nehmen.

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In erster Linie muss es den Vorschriften der StVZO entsprechen.

Dann kann es nach den Vorschriften der FZV zugelassen werden.

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Ohne Anfangsschild existiert keine Regelung. Ein Endeschild allein hat keine Wirkung. Dort darf also rund um die Uhr ohne Einschränkung geparkt werden.

Allerdings vermute ich, dass viele Behördenmitarbeiter (Polizei, Ordnungsamt, Bußgeldstelle; und auch der ein oder andere Amtsrichter) das nicht wissen. Im Zweifel könnte es also ein mehr oder weniger beschwerlicher Weg sein, sich gegen einen Strafzettel zu wehren.

Hamburg z.B. hatte Ladesäulen-Parkplätze für E-Fahrzeuge nur mit einem Mitteschild beschildert, welches sich in der Mitte von zwei Parkflächen befand. Das OVG Hamburg hat das für unzulässig erklärt, weil eben das Anfangsschild nicht vorhanden ist. Daraufhin mussten alle Parkplätze neu mit Anfangs- und Endschild beschildert werden.

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Es liegt im Ermessen des kontrollierenden Polizisten, ob er sich damit zufrieden gibt. Vielleicht reicht es ihm, wenn er eine Führerscheinabfrage macht. Das Gesetz verlangt auf jeden Fall das Original.

Mögliche Folgen:

  • Gar nichts oder
  • eine Mängelmeldung* oder
  • ein Verwarngeld von 10€, ggf. zusätzlich zur Mängeldmeldung

* Eine Mängelmeldung bedeutet, dass du das Original nachträglich innerhalb weniger Tage bei der Polizei vorzeigen sollst.

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ich solle 1000€ Strafe bezahlen

Das ist keine Strafe, sondern ein Zwangsgeld. Dieses müsste vorher angedroht worden sein Die Androhung dient dazu, dich zu "ermuntern", die geforderte Handlung (hier die Abgabe des Führerscheins) durchzuführen. Da du den Führerschein aber nicht fristgerecht abgegeben hast, wird das Zwangsgeld nun fällig und gleichzeitig wrd eine weiteres, höheres Zwangsgeld angedroht.

Nun frage ich mich, ist sowas rechtskräftig?

Eine Zwangsgeldandrohung und anschließende Forderung des Zwangsgeldes ist eine übliche behördliche Maßnahme, um den Pflichtigen (dich) zum Handeln zu bewegen.

In dem Brief steht kein Grund warum ich meinen Führerschein abgeben soll

Es wird auf die "o.g. Angelegenheit" verwiesen. Da muss also irgendwo in dem von dir übermalten Bereich ein entsprechender Hinweis stehen. Vielleicht ein Aktenzeichen o.ä.

Jedoch wurde ich in der Zwischenzeit mehrmals von der Polizei kontrolliert

Wenn du den Führerschein bei einer Kontrolle im Original vorlegst, wird nicht immer zusätzlich noch eine Fahndungsabfrage gemacht. Daher fällt das bei einer Kontrolle nicht unbedingt immer auf.

da ich am 20.12.2023 überhaupt kein Fahrzeug bewegt habe

Musst du auch nicht. Du solltest bis zu diesem Tag nur den Führerschein abgeben. Das Ereignisdatum, das der Entziehung der Fahrerlaubnis zugrunde liegt, muss deutlich davor gelegen haben.

Das Schreiben wirkt auf mich erstmal durchaus plausibel. Es gilt nun in Erfahrung zu bringen, was die "o.g. Angelegenheit" ist und warum du bisher keine Kenntnis davon hast.

Falls du Zweifel an dem Schreiben hast, könntest du schon mal überprüfen, ob die genannten Führerscheinklassen und das Ausstellungs-/Erteilungsdatum mit deinem Führerschein übereinstimmen. Außerdem lässt sich bestimmt die IBAN, auf die du überweisen sollst, auf der entsprechenden Behörden-Internetseite überprüfen.

Morgen könntest du bei der Stelle, die das Schreiben verfasst hat, mal versuchen nachzufragen, was der Hintergrund dafür ist.

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Du darfst dort parken, wenn du auch ohne die Baustelle/Absperrung dort parken dürftest., sonst nicht.

Außerdem sind selbstverständlich in Zusammenhang mit der Baustelle zusätzlich aufgestellte Verkehrszeichen zu beachten.

An-/abfahrende Baustellenfahrzeuge dürfen dabei nicht behindert werden.

Inwieweit die Kontrollorgane aufgrund der Baustelle eine gewisse Kulanz gelten lassen, lässt sich natürlich nicht voraussagen.

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Es liegen dann folgende Straftaten vor:

  1. Fahren ohne Versicherungsschutz gemäß §§ 1, 6 PflVG
  2. Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO
  3. Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG

Daraus wird eine vom Richter zu bestimmende Gesamtstrafe gebildet. Es wird vermutlich auf eine (einkommensabhängige) Geldstrafe hinauslaufen. Der Richter kann auch ein Fahrverbot verhängen oder die Fahrerlaubnis entziehen.

Im Falle eines Unfalls musst du die Fremdschäden aus eigener Tasche bezahlen. Unnötig zu sagen, dass das unter Umständen sehr teuer werden kann.

Besser Kurzzeitkennzeichen besorgen oder einen Anhänger zum Autotransport organisieren.

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Die StVO macht da keine Ausnahme für LKW. Es gibt z.B. Parkscheiben mit Saugnapf, die an den Seitenscheiben oder der Frontscheibe angebracht werden können und somit die Anforderungen an die StVO erfüllen.

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Ich weiß zwar nicht, ob dir das nach vier Monaten noch weiterhilft, aber die Schilder besagen in meinen Augen folgendes:

Das absolute Haltverbot gilt nur Donnerstags von 06-08 Uhr und zwar für alle (also auch Bewohner).

Das eingeschränkte Haltverbot gilt ausschließlich für Bewohner*. Außerdem gilt das Haltverbot nur in den angegebenen Zeiten. Innerhalb der Zeiten dürfen also nur Nichtbewohner dort parken. Außerhalb der Zeiten darf jeder dort parken.

Der Strafzettel halte ich daher für unberechtigt.

* Auf dem Zusatzzeichen fehlt das Wort "frei". Nur mit diesem Wort wird man von der zugrundeliegenden Regelung befreit.
Ohne das Wort "frei" handelt es sich um eine Konkretisierung, für wen die Regelung gilt. In diesem Fall haben wir also ein eingeschränktes Haltverbot und das Zusatzzeichen konkretisiert, dass es (nur) für Bewohner gilt.
Ob das die Regelung ist, die die Behörde ausdrücken wollte, wage ich zu bezweifeln, aber so ist es nun mal beschildert.

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Ja, darfst du. Hier der Original-Gesetzestext aus § 6 Abs. 1 FeV:

Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
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Die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen ("Verkehrsberatung") kann erst aktiviert werden, wenn das Aufbauseminar absolviert wurde. Siehe § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG ("wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar"). Daher gibt es hier für den zweiten Verstoß natürlich Bußgeld und Punkt, aber keine Probezeitmaßnahme.

Erst der dritte Verstoß wurde nach dem Aufbauseminar begangen. Er aktiviert also die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen ("Verkehrsberatung"). Dafür wird eine Frist von zwei Monaten gewährt. Innerhalb dieser Frist bleiben weitere A-Verstöße probezeitrechtlich ohne Folgen. Erst nach Ablauf der Frist führt ein weiterer A-Verstoß zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 2 Nr. 3 StVG).

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Was sind die neuen Grenzwerte ?

In Bezug auf den Straßenverkehr bleibt es (erstmal) bei 1ng/ml. Allerdings gibt es bereits wenigstens ein Urteil, in dem auf den durch die Expertenkommission vorgeschlagenen (aber noch nicht offiziellen) Wert von 3,5 ng/ml abgestellt wurde.

In Bezug auf den Besitz liegt die Grenze bei 25g. Bis 30g ist es eine Ordnungswidrigkeit, darüber hinaus eine Straftat.
Am Wohnsitz liegt der Grenzwert bei 50g. Bis 60g ist es dort eine Ordnungswidrigkeit, darüber hinaus eine Straftat. Mehr als drei Pflanzen sind eine Straftat.

 Und was gilt für fahranfänger?

In Bezug auf Cannabis dasselbe wie für alle anderen.

Wie lange müssen fahranfänger warten bis sie wieder fahren dürfen ?

Wie bei allen anderen so lange, bis sie nicht mehr unter der Wrkung von Cannabis stehen. Wie lange das dauert hängt u.a. vom Konsumverhalten ab und lässt sich nicht präzise voraussagen.

Wie kann ich so einen Cannabis Club bei treten ?

Du musst Mitglied in einer Anbauvereinigung werden. Die Anzahl der Mitglieder ist allerdings auf 500 beschränkt.

Was wird ein Gramm vom Club kosten ?

Man bezahlt nicht pro Gramm. Man bezahlt Mitgliedsbeiträge, die in der Satzung festgelegt sind, Dafür darf man pro Tag max. 25g und pro Kalendermonat max. 50g dort mitnehmen. Für 18-20-Jährige gilt pro Kalendermonat max. 30g und ein THC-Gehalt von max. 10%.

Ein offizielles FAQ vom Bundesministerium für Gesundheit gibt es hier.

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Die Bluestonleiter ist eine Moll-Pentatonik, der zusätzlich eine verminderte Quinte (sog. Blue-Note) hinzugefügt wird.

Im Netz gibt es genügend genauere Erklärungen, z.B. hier.

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