Solltest du schon mehrmals Betäubung beim Zahnatut gehabt haben, ist die Chance auf eine Allergische Reaktion extrem gering. Solltest du noch nie eine Betäubung beim Zahnarzt gehabt haben, dann kannst du das bei entsprechender Vorbelastung gezielt testen lassen beim Allergologen.

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In einer Narkose werden mehrere Nedikamente gespritzt und Medikamente sind im weiteren Sinne durchaus Chemikalien, wenn du so willst.

Die benutzten Substanzen sind zum einen Schlafmittel. Diese bringen die Hornchemie in bestimmten Regionen des Gehirns durcheinander, nämlich das GABA-System, so dass du schläfst. Zum zweiten kommen Schmerzmitzel dazu. Diese wirken an bestimmten Rezeptoren besonders im Rückenmark, so dass die Schmerzsignale vom Körper nicht mehr gut ins Gehirn geleitet werden. Und zum dritten werden teilweise Muskelrelaxantien benutzt, die an der Muskulatur selbst wirken, um sie vollständig zu entspannen.

Zusammen genommen ergeben diese Sunstanzgruppen eine Narkose. In dieser nimmt man keine Schmerzen wahr und schläft, kann aber auch selber nicht atmen und wird daher beatmet. Hört man auf, die Nedikamete zu geben, wacht der Patient von selbst wieder auf

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Nein, da wird nichts schlimmes passieren. Aber unnötig zu sagen, dass es nicht gut ist.... Verbrennungen können biestig weh tun. Aus meiner Erfahrung braucht man sehr viel Schnerzmittel, wenn Kühlung etc nicht mehr nützen. Es empfiehlt sich dann aber, verschiedene Schmerzmittel in normaler Dosis zu nehmen, als eins in Überdosis.

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Bei einer normalen funktionierenden Bauchspeicheldrüse ist die Gefahr für ein hyperismolares Koma durch Traubenzucker sehr gering. Auf den erhöhten Blutzucker wird der Körper mit Ausschüttung von Insulin reagieren und den Spiegel schnell wieder ins Lot bringen - so lange du nicht kiloweise und über Stunden kontinuierlich Traubenzucker isst, wird da kaum was passieren.

Das weitaus größere Problem wäre, dass Traubenzucker schnell da ist, aber eben auch schnell weg. Isst man sehr viel davon und der Körper reagiert mit viel Insulin, kann bei fortgesetzter körperlicher Anstrengung und entsprechend hohem Verbrauch der Körper sehr schnell wieder in die Unterzuckerung geraten... und das in einem gefährlichen Maß. Daher ist bei Unterzuckerung Traubenzucker nur als "Erstangriff" hilfreich. Man müsste schnell andere Zuckerquellen auftun, die längerfristig und konstanter in die Blutbahn kommen und den Blutzuckerspiegel stabiler halten können.

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So wie du es formulierst, klingt es sehr abwertend und das ist nicht schön. Und es ist so auch nicht richtig. Zum einen mal - das Problem betrifft nicht nur Frauen, sondern alle Menschen, egal welchen Geschlechts. Und das ganze hat auch nicht mit Dummheit zu tun, sondern mit Bildung. Das ist eindeutig was anderes.

Ja, es gibt einen Zusammenhang, dass Angehörige sogenannter "bildungsferner Schichten" in einem höheren Maß zu Adipositas, also Fettleibigkeit, neigen. Das ist in mehreren Studien und Untersichungen bewiesen. Die Gründe dafür sind unklar. Das Ernährungsverhalten der niedrigen Einkommensschichten scheint anders zu sein, als das der höheren. Wieso das so ist, kann ich nicht beantworten. Am Geld kann es nur bedingt liegen, denn z.B. eine vegetarische Ernährung ist auch ohne Bio-Produkte deutlich günstiger, als eine fleischreiche. In den Nahrungsmittelplänen kommen aber in großem Stil Fleisch, Zucker und Fett vor. Zudem sagen die Statistiken, dass in bildungsfernen Schichten eher weniger Bewegung gelebt wird. Insgesamt sind aber beim besten Willen nicht alle dicken Menschen Angehörige niedriger Bildungsschichten. Auch in höheren Schichten gibt es Adipositas. Nur eben weniger.

Also: die Behauptung "dicke Frauen sind dumm" ist nicht gut. Die Aussage "Menschen mit niedrigem sozioökonomischen Status haben ein höheres Risiko, adipös zu sein" ist schöner. Und richtiger.

Link deutsches Ärzteblatt

Link Ärztezeitung

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Das sogenannte Goldene Blut ist ein besonderer Fall. Es existieren viele Blutgruppensysteme. Die bekanntesten sind AB0 und Rhesus. Jedes System beinhaltet eine gewisse Menge an Strukturen der Zelloberfläche, sogenannte Antigene, die mit dem Immunsystem interagieren. Die Antigene des AB0 -Systems können akut tödliche Reaktionen des Immunsystems auslösen, das Rhesus-System kann zumindest schwere Schäden verursachen.

Das AB0-System ist ein sehe einfaches System. Es hat die Antigene A und B und je nach Kombination ergeben sich die Blutgruppen A, B, AB und 0. Bei 0 haben die Zellen die Antigene des AB0-Systems nicht.

Das Rhesus-System ist komplexer. Es hat mehrere Antigene, namentlich D, C, c, E und e. Es ergeben sich somit jede Menge Kombinationsmöglichkeiten, so dass es insgesamt 55 Rhesus-Blutgruppen gibt. Im normalen Gebrauch spielt allerdings nur das Antigen D eine Rolle. Hat man es, ist man "Rhesus positiv", hat man es nicht, ist man "Rhesus negativ", obwohl es eben durchaus noch Antigene auf der Zelloberfläche gibt. Fehlen jedoch alle Rhesus-Antigene nennt man das "Rhesus 0" - und das ist das extrem seltenes Goldene Blut.

Und ja, auch Menschen mit Rh0, also goldenem Blut, sind in der Konstellation 0 Rh 0 Universalspender.

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Also, es gibt 2 Arten von Blutgefäßen. Einmal sind das die Venen, die zum Herzen hin führen und in denen ein recht niedriger Druck herrscht. Zum anderen sind da die Arterien, diese führen von Herzen weg und in ihnen herrscht hoher Druck. Dieser arterielle Druck ist es, den wir von außen als "Blutdruck" messen.

Der Druck in den Arterien wird von Herzen durch rhythmischen Pumpen erzeugt. Dadurch ist der Blutdruck nicht konstant, sondern kommt durch den Herzschlag in Wellen zustande. Diese Wellen kann man von außen als "Puls" fühlen.

Nun ergibt sich aus dem, was ich sagte, dass der Puls theoretisch in jeder einzelnen arterie des Körpers tastbar ist. Und das wäre auch so, wenn über den meisten Arterien nicht viel Haut und anderes Gewebe drüber wäre. Das macht Sinn - durch eine tiefe Lage im Gewebe sind Arterien besser gegen Verletzungen geschützt. Hat die Natur also ganz clever eingerichtet. Nur an manchen Stellen, wo es nicht gut anders geht, liegen auch große Arterien nah an der Oberfläche und lassen sich von außen tasten.

Klassische Stellen, an denen der Puls tatsbar ist, liegen tatsächlich an der Daumenseite am Handgelenk. Hier liegt die Arteria radialis, die Speichenarterie. Das ist die klassische "Pulsader", genauso klassisch ist auch die Arteria femoralis in der Leiste oder die Arteria carotis am Hals. Je nachdem, wie viel Körpergewebe über den Arterien liegt, kann man aber auch an anderen Stellen des Körpers den Puls in den Arterien spüren, z.B. in der Ellenbeuge, an der Kleinfingerseite des Handgelenks, am Oberarm, am Fuß oder sogar an der Schläfe. Es gibt viele Stellen

Als Antwort auf deine Frage also: ja, alle der rot umkreisen Adern sind "Pulsadern", weil es alles Arterien sind (auf dem Bild sind NUR Arterien abgebildet). Davon gibt es keinesfalls nur eine pro Arm, sondern viele. Aber man kann nicht alle von außen tasten. Die mit dem Pfeil ist die klassische Pulsader am Handgelenk, die Arteria radialis.

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Bei einem Herzkatheter wird der Zugang über eine Arterie grwählt, entweder in der Leiste oder am Handgelenk. Durch den hohen Druck in Arterien sind tatsächlich ordentliche Verschlusstechniken nötig, da es sonst zu Blutungen oder der Ausbildung von Aneurysmen kommen kann.

Allerdings sind die Löcher durch die Punktionen auch nicht sooo groß, dass man sie operativ schließen müsste, mit einer Naht oder ähnlichem. Normalerweise nutzt man einen Druckverband, der bis zu 24 Stunden die Einstichstelle komprimiert. Es gibt spezielle Systeme, eine Art aufblasbaren Armband für das Handgelenk oder einen speziellen Wickel mit einem Styropor-Druckpolster für die Leiste. In manchen Fällen und insbesondere in der großen Leistenarterie kommen sogenannte AngioSeals zum Einsatz. Das sind in die Arterie eingebrachte Verschlusssysteme, die durch einen Anker im Gefäß ein Kollagen-Pflastwr von außen auf die Arterienwand drücken. Tolle Technik - ein Video dazu hier.

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Die Ableitungen sehen z.T. komisch aus. In I und aVL sind P- und T- Welle negativ, so dass die dortigen grenzwertig wirkenden Hebungen vermutlich nicht da sind, genauso V1. Die angedeuteten ST-Senkungen in V5 und 6 sind nicht signifikant. Ich würde sagen, dass Kabel vertauscht wurden und würde ein neues EKG schreiben... leider bin ich kein Internist, der würde es genauer sagen können...

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"Kammerflimmern" bedeutet Herzstillstand und damit den Tod. Da du hier schreibst, hattest du das wohl nicht.

Was du meinst ist vermutlich Vorhofflimmern. Das hätte der Arzt wohl gesagt.

Ein schneller Herzschlag kann mal sein und ist nicht zwingend krankhaft. Beim Sport kann dein Herz über 200 Mal die Minute schlagen und das ist noch normal. Und auch wenn man aufgeregt ist, gibt es durchaus Gas. Also ist "bisschen schnell", wie du sagst möglicherweise- entsprechend dem, was der Arzt sagt - okay. Wir hier alle können dazu aber nichts wirklich sinnvolles beitragen, da keiner dich und dein EKG kennt...

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Naja... eher nicht. Rettungsdienst ist immer eine Teamaufgabe und natürlich kümmert sich das ganze Team inklusive des Rettungssanitäters um den Patienten. Er wird ja am Einsatzort zunächst mal untersucht und oft diversen rettungsdienstlichen Maßnahmen unterzogen.

Allerdings ist ein Rettungswagen in aller Regel besetzt mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter. Ein Notfallsanitäter hat eine höhere qualifizierende Ausbildung als der Rettungssanitäter und ist damit medizinisch der Verantwortliche (Wenn kein Notarzt dazu kommt). Das bedeutet, dass in der Regel der Notfallsanitäter die Patientenversorgung während des Transportes übernimmt und das führt automatisch dazu, dass in der Regel der Rettungssanitäter das Fahrzeug fährt.

Natürlich kann der Notfallsanitäter die Betreuung des Patienten auch einmal dem Rettungssanitäter überlassen und selber fahren, wenn er das vertreten kann. Wie gesagt, er ist verantwortlich für den Patienten und damit auch dann, wenn er dessen Betreuung an den Rettungssanitäter delegiert.

Da aber, ich wiederhole mich, Rettungsdienst Teamarbeit ist, ist prinzipiell alles möglich.

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Schmerzensgeld ist sehr individuell und es gibt keine festgelegten "Listenpreise". Du hast aber nur recht leichte Verletzungen erlitten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit folgenlos ausheilen werden. Und das in nicht mal besonders langer Zeit. Ich habe vergleichbare Fälle im Netz gesucht und tatsächlich - 1500 Euro scheinen in deinem Fall angemessen.

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Mit dem Abschluss eines Medizinstudiums in der Türkei kannst du ohne weiteres nicht als Ärztin in Deutschland arbeiten. Die Abschlüsse im Bereich Medizin werden nur innerhalb der EU und bei einigen wenigen anderen Ländern automatisch anerkannt. Es ist allerdings möglich, die Gleichwertigkeit des türkischen Abschlusses anerkennen zu lassen und dann die Approbation als Ärztin in Deutschland zu erlangen. Ein Sprachtest wird nicht notwendig sein, da du ja fließend sprichst und zudem deutsche Staatsbürgerin bist.

Für die Anerkennung des Abschlusses ist wie gesagt der Nachweis erforderlich, dass die türkische Ausbildung im wesentlichen Inhalt der deutschen entspricht. Das ist ein nerviger Prozess, in dem du beglaubigte Kopien aller Abschlusszeugnisse und Lehrpläne einreichen musst. Nach einer aktuell recht langen Bearbeitungszeit wirst du dann hören, ob die Anerkennung ohne weitere Vorbehalte möglich ist, oder ob irgendwas fehlt, was du dann nachholen müsstest. In der Regel kann man diese Inhalte im Rahmen entsprechender (selbst zu organisierender) Fortbildungen oder durch Hospitationen in den entsprechenden Bereichen nachholen. Insgesamt kann die Anerkennung der Gleichwertigkeit inklusive der entsprechenden Nacharbeiten mehrere Monate bis zu einem Jahr (in komplizierten Fällen länger) dauern. Wenn das aber durchgestanden ist, kannst du die Approbation erhalten und uneingeschränkt in Deutschland ärztlich tätig sein.

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Eine Pflegeassistenz hat eine erheblich kürzere Ausbildungszeit als eine voll examinierte Pflegekraft, lernt entsprechend weniger Inhalte und wird daher weniger als Verantwortungsträger eingesetzt. Sie arbeiten beide in der Pflege, aber wenn du so willst ist die Pflegeassistenz die Assistenz der examinierte Pflegekraft. Etwas vereinfacht, aber so kann man es sich vorstellen.

Anmerkung: Den Begriff "Krankenschwester" gibt es auch nur noch im Volksmund, offiziell heißt es aktuell etwas sperrig "Pflegefachfrau/ -mann". Wieso auch immer...

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Gar kei Blutbild, sondern "klinische Chemie" ist da nötig. Die Kosten sind unterschiedlich. In etwa kann man pro bestimmtem Wert etwa 20-30 Euro veranschlagen. Unnötig zu sagen, dass die Bestimmung dich nicht weiterbringt... so lange kein klinischer Verdacht auf Mangel (oder Überschuss) vorliegt, ergeben diese Kontrollen keinen Sinn.

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Grundsätzlich ist der Wille eines Patienten zu beachten. Das hast du schon sehr gut erkannt und eigentlich gibt es daran auch weniger zu rütteln. Typische Ausnahmen davon sind:

  1. der Patient ist nicht in der Lage, seine Situation und die Tragweite der Verweigerung einer Behandlung zu erfassen. Dies kann der Fall sein, wenn der Patient unter Drogen oder Alkohol ist, wenn eine Unterzuckerung besteht, er nach einem Schädel-Hirn-Trauma nicht voll orientiert ist oder ähnliches. Auch Menschen mit geistigen Einschränkungen können unter Umständen nicht wirksam eine Behandlung ablehnen.
  2. haben Ärzte eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Patienten. Dies trifft besonders bei Kindern zu und da du ja die Zeugen Jehovas ins Spiel brachtest, ist dies ein gutes Beispiel. Ein Kind aus einer Familie von Zeugen Jehovas würde im Notfall selbstverständlich Blut bekommen, auch wenn die Eltern als Erziehungsberechtigte das nicht möchten. In diesem Fall würde sich der Arzt über die Entscheidung der Eltern hinwegsetzen können und müssen, weil er dem Kind gegenüber eine Fürsorgepflicht hat, das Kind wiederum kann die Tragweite, die die Mitgliedschaft in dieser religiösen Gemeinschaft mit sich bringt, nicht erfassen. Sollte es das doch können, weil es beispielsweise älter als 14 Jahre und nach Einschätzung der behandelnden Ärzte in einem ausreichenden geistigen Reifezustand ist, würde wieder der Wille des Patienten (jetzt das Kind) greifen.
  3. einem erwachsenen Zeugen Jehovas dürfte man übrigens tatsächlich kein Blut geben, selbst wenn er daraufhin sterben wird. Allerdings durchsuche ich in der Notaufnahme meistens nicht die Papiere des Patienten, um die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft herauszufinden... es kann also mal versehentlich passieren (und dasnist drittens), dass einem Patientenwillen versehentlich zuwider gehandelt wird, weil man ihn einfach nicht kennt. In diesem Fall ist dies natürlich nicht vorsätzlich geschehen und solange es in Einvernehmen medizinischen Standard passiert, ist das dann leider Pech für den Patienten, für den Arzt aber okay. Ich wollte nur der Vollständigkeit halber aufführen, dass dies ein.Grund sein kann, den Willen eines Patienten zu missachten.

Bei jeder Behandlung gilt, dass sie nur einvernehmlich geschehen darf Punkt der Arzt darf also niemals eine Behandlung durchführen, nur weil ihm sein Gewissen das diktiert das ist seine persönliche Meinung, sein ethischer und moralischer Standard. Das muss aber nichts heißen, dass der Patient zufällig den gleichen Standard hat und der Patient hat ein Anrecht darauf, dass sein eigener moralischer Kompass bei einer Behandlung der maßgebende ist. Andersherum wird allerdings ein Schuh draus: ein Arzt ist nicht in jedem Fall dazu verpflichtet eine Behandlung vorzunehmen, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Das ist besonders im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche der Fall, denn die muss kein Arzt vornehmen, der da Probleme mit dem Gewissen sieht. Ansonsten sind die Entscheidung von Ärzten, insbesondere am Lebensende des Patienten, natürlich durch ethische Betrachtungen geprägt. Ein Patient der sehr stark leidet und an einer Krankheit dahinsiegt, die ihn ohnehin demnächst unter Schmerzen in den Tod führt, wird vermutlich aus ethischen Gründen keine Wiederbelebungsmaßnahmen oder zusätzliche Lebensverlängerung bei diesen Patienten vornehmen. Stattdessen wird er versuchen, sein Leiden so gut ist irgendwie zu lindern, auch wenn (z.B durch Verwendung starker Schmerzmittel) dadurch das Leben des Patienten verkürzt wird. Diesen Ansatz nennt man Palliation und auch so eine Behandlung steht nicht immer im Einklang mit dem, was ein Patient oder insbesondere dessen Angehörige wünschen. Hier muss man allerdings Vorsicht walten lassen- sollte ein Patient der sich in einem so kritischen und eigentlich palliativen Zustand befindet, eine maximale Therapie wünschen, so ist im dies grundsätzlich zu gewähren- denn er ist schließlich derjenige, des moralischer Kompass gilt. Allerdings ist der Arzt nicht verpflichtet, medizinische Maßnahmen durchzuführen, die schlicht und ergreifend sinnlos sind. Es ist hier nicht immer ganz leicht zu unterscheiden

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Grundsätzlich gilt, dass Wiederbelebungsmaßnahmen immer begonnen werden sollen. Natürlich gibt es Situationen, in denen ein Mensch offensichtlich tot ist und nicht gerettet werden kann. Massivste Traumata mit Zerstückelung oder fortgeschrittene Verwesung, z.B. Das ist absolut offensichtlich. Professionelle Rettungskräfte würden auch beim Vorliegen anderer sogenannter "sicherer Todeszeichen" auf eine Reanimation verzichten, der Klassiker ist die Leichenstarre. Aber auch Rettungskräfte haben letzten Endes nicht die Befugnis, den Tod offiziell festzustellen. Wenn also solche "sicheren Todeszeichen" fehlen, müssen sie die Wiederbelebung starten. Den Tod feststellen kann letzten Endes nur ein Arzt. Einzig andere Ausnahme, in der jeder auf eine Wiederbelebung verzichtet, ist wie du schon sagtest der klare Patientenwille. Wenn der Betroffene nicht wiederbelebt werden will und dieser Wille sicher bekannt ist, dann darf man dem folgen und keine Wiederbelebung starten.

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