Konnte ein Bürger der Bundesrepublik, eines EU-Landes oder eines neutralen Staates (Schweden, Österreich, Schweiz), einen Wohnsitz in der DDR anmelden?
Ich weiß es klingt komplett verrückt, aber gab es vielleicht wenigstens eine theoretische Möglichkeit?
Die DDR war doch versessen auf internationale Anerkennung, da hätte eine solche Möglichkeit doch Weltoffenheit demonstrieren können
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