Mietminderungen folgen einem rechtlich komplizierten Ablauf (Mängelrüge mit Androhung, erst dann Minderung). Mietminderungen im nachhinein sind schwierig
Tipp bei Mietminderungen: immer sich zuerst vom Fachanwalt oder Mieterverein beraten lassen
Mietminderungen folgen einem rechtlich komplizierten Ablauf (Mängelrüge mit Androhung, erst dann Minderung). Mietminderungen im nachhinein sind schwierig
Tipp bei Mietminderungen: immer sich zuerst vom Fachanwalt oder Mieterverein beraten lassen
Nein muss man nicht. Es gibt so etwas wie Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass der ungehinderte, sichere Zugang zum Haus/Wohnung sichergestellt werden muss. Eventuell kann man zusätzlich zur Nichtzahlung der Stellplatzmiete eine Mietminderung verlangen. Allerdings ist das sehr kompliziert, wenn man das rechtssicher machen will.
Wendet Euch am besten an den lokalen Mieterverein
Ein Wechsel der Hausverwaltung muss durch die Eigentümerversammlung durch Beschluss erfolgen. Warum habt Ihr Euch für diese Hausverwaltung entschieden?
Nimm doch einfach Kontakt mit einem der Beiräte auf. Die haben meist einen besseren Draht zur Hausverwaltung
Ich denke, dass die Senkung des Zinssatzes ein klein wenig zu früh war. Ich hätte die weitere Entwicklung der Inflation abgewartet. Das werden wir erst in ein paar Monaten sehen, wenn die ganzen Lohnentwicklungen voll durchschlagen
Auswirkungen auf das aktuelle Zinsniveau wird das wohl nicht haben. Die Banken haben diese Erwartung bereits in ihr Angebot übernommen. Guthabenzinsen geben die Banken eh nur noch wenig an die Kunden weiter. Der eigene Gewinn ist ihnen da wichtiger
Das Problem ist, dass die Vorauszahlungen unrealistisch niedrig angesetzt wurden. Für die Größe der Wohnung sind eher 330 - 400 pro Monat realistisch. Das hängt natürlich stark vom konkreten Einzelfall.
Warte ab, was die Überprüfung durch den Mieterverein ergibt
Das kommt auf die einzelnen Umstände diese Fall an. Das läßt sich anhand der Informationen nicht sagen.
Anbei ein Artikel unserer Anwältin zum Thema Betriebskostenabrechnung:
https://www.gg-immobilien.de/abrechnung-der-betriebskosten/
Der Erwerb aus dem Nachlass durch Miterben ist von der Grunderwerbsteuer befreit, § 3 Nr. 3 S. 1 GrEStG.
Das gilt auch für den Erwerb durch Ehegatten, § 3 Nr. 3 S. 3 GrEStG
Da es bei einer Erbauseinandersetzung immer verschiedene steuerrechtliche Fragen gibt, ist die Beratung durch einen Steuerberater imm empfohlen!
Üblicherweise macht man mit Auftragsvergabe einen frei verhandelbaren Zahlungsplan. Was steht im Angebot? Was wurde beauftragt?
Anspruch hast Du auf alles, was Ihr vertraglich vereinbart. Also einfach alle Punkte ansprechen.
Kaution (max. 3 Kaltmieten) kannst in 3 x Monatsraten bezahlen.
Bei Übergabe unbedingt ein Protokoll erstellen
Wenn der Zinssatz des Immobiliendarlehens geringer als der aktuelle Marktzins ist, dann ist eine vorzeitige Rückzahlung ein schlechtes Geschäft. Nimm das Geld, das Du für die Rückzahlung + Gebühren anscheinend zur Verfügung hast, und lege es sicher an. Ist dann das bessere Geschäft.
Wenn Du aber unbedingt Dein Darlehen loswerden willst, dann musst Du bei einer Restlaufzeit von 5 Jahren, relativ hohe Gebühren zahlen
Ja, Angebote von Maklern müssen als solche erkennbar sein. Andernfalls ist das ein Verstoss gegen UWG
...aber das lässt sein Ego nicht zu und nach US Recht ist das auch möglich. Und die Anhänger glauben sowieso, dass er wieder einmal betrogen wurde.
Wenn beide Vertragsparteien zustimmen, ist das möglich. Ein formloses Schriftstück, das beide Seiten unterschreiben, ist ausreichend.
Tipp: im Schreiben sollte unbedingt erwähnt werden, dass das Angebot einer Mieterhöhung vom Mieter stammt
Von der Mieterseite gesehen: Warum sollte der aktuelle Mieter das machen? Eine höhere Miete schließt ja nicht aus, dass die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt werden darf
Bei einem 10 Jahre alten Objekt sind keine großen Probleme zu erwarten, aber prüfen schadet nicht.
Du brauchst keinen Bewerter, sondern einen Fachmann für Bauschäden/ Baumängel. Wende Dich an den lokalen TÜV oder Dekra oder freien Sachverständigen zur Prüfung des Gemeinschafts-und Sondereigentums. Die kosten nicht sehr viel und geben Dir ein gutes Gefühl oder bewahren Dich vor einer Fehlentscheidung, wenn es doch irgendwelche Probleme geben sollte.
Wichtig ist, dass Du tatsächlich alle Unterlagen (Pläne (Wohnung, Aufteilungsplan), Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung etc.) bekommst und auch prüfst
Der Erwerber übernimmt nach BGB alle Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag, also auch die Kautionsvereinbarung, wenn es diese gibt.
Problem aus der Praxis: Der Erwerber/neue Vermieter behauptet, keine Kaution erhalten zu haben. In diesem Fall kann der Vermieter die Kaution auch vom alten Vermieter verlangen, siehe §566a BGB
Der Vermieter hat das Problem, dass er beweisen muss, dass die Schäden von Dir stammen und nicht bereits bei Einzug vorhanden waren. Das wir schwierig, wenn bei der Übergabe nicht anwesend war und es keine Dokumentation gibt.
Das gleiche Problem hast Du aber aus umgekehrter Sicht.
Die Übernahme eines Darlehensvertrages bedarf der Zustimmung des Darlehensgebers. Ihr bzw. der Eigentümer sollte das mit dem finanzierenden Institut besprechen.
Von einer Beurkundung unter Wert ist dringend abzuraten
Kauf bricht nicht Miete. Der Mieter muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und seinen vertraglichen Verpflichtungen entsprechend Mietvertrag nachkommen
Wenn die Tür zu reparieren ist, dann wird sie repariert. Deine Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, unberechtigte Ansprüche (neue Tür) abzuwehren. Informiere Deine Versicherung
Kommt darauf an, was im Kaufvertrag geregelt ist. Da werden diese Sachen üblicherweise vereinbart.