Vorausgesetzt, die Mängel sind so schwer, dass sie nicht nur zu einer Mietminderung berechtigten sondern auch zur Einstellung der Mietzahlung wie keine Heizung, kein Strom, kein Wasser, Bauliche Mängel, die zur Unbewohnbarkeit führten und der Vermieter wurde nachweislich in Verzug gesetzt, dann kann das gegen die Gesamtmiete aufgerechnet werden. Siehe § 556b BGB - Für Mietminderung steht § 536 BGB.
Das sind ja völlig untaugliche Mittel um die Reparatur oder Austausch der Fenster einzuleiten. Setze den Vermieter in Verzug durch Fristsetzung für den Austausch. Haält er deinen Termin nicht ein, dann lässt du das selbst durch eine Ersatzvornahme machen. § 536 a BGB nachlesen. Die Bezahlung übernimmst du zunächst, kannst aber gegen die Miete nach §556b BGB aufrechnen. Teile das dem Vermieter so mit.
Ohne Abfluss darf die Dusche nicht betrieben werden, das könnte zu Schäden am Haus führen. Gibt es eine Badewanne, dann solltet du dort mit Vorsicht duschen.
Wenn du nur schre1ibst, dann wird das auch nichts. Nur der persönliche Kontakt bringt es ans Licht
Das berechtigte Interesse deinerseits muss mit einem triftigen Grund einhergehen, dann kannst du schriftlich mit einer Frist von 9 Monaten kündigen. §573 BGB und § 573c (1) BGB.
Wohnt sie möbliert und allein und du wohnst als Vermieter mit im Haus, dann kannst du in der Monatsmitte zum Monatsende kündigen.§573c (3) BGB.
Außerordentlich und fristlos kannst du nur nach § 543 und §569 BGB kündigen.
NEIN, Der Vermieter bleibt außerhalb deiner Wohnung. Er hat ja auch deine "Ausdünstungen" ohne Kontrolle hinzunehmen.
Wenn es dringend ist, sende eine e-mail oder Fax und stelle dein Problem dar, bitte umgehend um einen Termin. Wie liegt denn der Fall?
Mach die einfache Buchführung : Liste Einnahmen und Ausgaben sowie separat die Betriebskosten. Seit wann bist du im Amt?
Versucht es doch mal mit einem anonymen Brief. Die Betroffenen merken es selbst meistens nicht, wie und dass sie unangenehm duften.
Deine Auskünfte sind fehlerhaft. Es gibt nur dann eine 3-Jahresfrist für einen Mietvertrag, wenn es ein Zeitmietvertrag nach § 575 (1) BGB ist. Andere Varianten sind unbefristete Mietverträge, die eine Kündigungsverzichtsklausel beinhalten, die sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter gelten. Unter diesen Bedingungen ist es ein Witz, wenn der Vermieter behauptet, der Vertrag sei nur auf dich "zugeschnitten". Dazu kannst du den § 553 BGB heranziehen, der dein Recht untermauert.
Als Mieter weißt du, was du an Betriebskostenvorauszahlungen in 2023 beleistet hast. Zieh das von deinem Gesamtanteil ab und schon kennst du deinen Nachzahlungsbetrag. Wenn den der Vermieter nicht fordert, kannst du nicht in Verzug kommen und zahlst solange nicht nach wie diese Vermieterforderung bei dir nicht ankommt.
Aber hebe das Geld auf. Der Vermieter kann seine BK-Abrechnung bis 31.12.24 noch ändern und dann ist die Forderung auf einmal da!
Nehmen wir ein Monteurzimmer zu 20€ pro Miettag, dann kostet das Zimmer im Monat ca. 600 €. das ist ganz schön teuer und dazu kommt, dass es Küche und Bad als Gemeinschaftsnutzung gibt.
Ja du kannst dann den ganzen Tag im Bett liegen und musst nicht irgendwo eine Arbeit nachweisen.
Sag dem Mieter, er möge seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Die regelt dann den Schaden gesetzeskoform. Hat er keine Vers., muss er den Zeitwert des Kühlschrankes dir ersetzen.
Ich vermute, er nimmt den gemeinsamen Mietvertrag ernst. Die 500€ gehen an dich?. Deine Wortspielerei mit WG ist völlig daneben, weil sie nichts über die Vertragsverhältnisse in der Wohnung aussagt. Sprich bitte klare Worte.
Da liegt es noch ganz anders. Du und dein Bruder teilen sich Einnahmen und Ausgaben bisher hälftig. Zieht dein Brude in eine Wohnung des Hauses, hat er an dich 50 % der ortsüblichen Miete zu zahlen, kann für die von ihm bewahnte Wohnung keine Werbungskosten steuerlich geltend machen aber du zu 50 % bezogen auf die vom Bruder bewohnten Wohnung, da du 50% Einnahmen aus der vom Bruder bewohnten Wohnung hast. Instandsetzungen am Haus sind ebenfalls nicht voll anrechenbar. Ihr solltet einen Steuerberater in diesem Fall engagieren.
Der Vermieter hat zwar die Treppe in Aussicht gestellt, aber du hast dem Vermieter keine Frist zum Bau der Treppe gestellt. Somit gemietet wie gesehen. Mietminderung nicht möglich.
Aber mit der Treppe muss der Vermieter immer noch rüberkommen. Deshalb Frist setzen und gleichzeitig auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme nach § 536a hinweisen. Was ist denn mit einer Tür zum Garten?
Nur so gehts: Aufforderung an den Bruder zur gemeinsamen Kündigung der Wohnung, Bruder lehnt ab, Klage auf Zustimmung zur Kündigung am Amtsgericht gegen den Bruder.
Hier liegt eine Besitzstörung durch den Ex als Mieter vor, die zivilrechtlich beseitigt werden muss. Eine Mandatierung eine Anwaltes für Mietrecht kostet zunächst 220 € und die Kosten des Eilantrages am Amtsgericht auf einstweilige richterliche Anordnung belaufen sich für diesen Fall auf etwa 150€. Du oder der Anwalt müssen dazu nur glaubhaft machen, dass du in der Wohnung wohnst.
Die Kosten muss der Ex auf Gerichtsbeschluss hin erstatten. Der Vermieter ist nicht berechtigt dich aus dem Mietvertrag zu streichen.
Der Schlosswechsel des EX ist eine verbotene Eigenmacht. Alle Kosten, die dieser Schlosswechsel dir verursacht hat , sind als Schadensersatzforderung einklagbar.
Dann bleibt die Mutter auch Mieterin, ihre Tochter kann in der Wohnung bleiben und du wirst Untermieterin der Mutter. Wer dem Vermieter die vereinbarte Miete bezahlt, ist völlig egal. Der Vermieter muss die Untervermietung genehmigen.
Eine erste Wertung:
Der "Mietvertragsnachtrag" hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun, er ist nur eine Bestätigung, dass die Schwester nun mit in der Wohnung des Bruders wohnt. Er ist auch keine Bestätigung dessen, dass die Schwester nun Mieterin in der Mieterpartei geworden sei. Eine Unterschrift der Schwester auf dieser Vermietermitteilung war nicht notwendig.
Die Übergabe einer Mietsicherheit durch die Schwester an den Bruder ist bedeutungslos für das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (Bruder), denn die Mietsicherheit für die Wohnung wurde längst vollumfänglich bereits vor Einzug der Schwester durch den Bruder an den Vermieter übergeben. Es gälte zu prüfen, was als Quittungstext dazu geschrieben wurde.
Wenn nun die Schwester ausgezogen ist, so hat sie auf eigenen Entschluss die Wohnung verlassen, eine Kündigung gegenüber dem Wohnungsvemieter wäre dazu nicht notwendig gewesen. Sollte sich nun aus der Mietzahlung und Kautions- übergabe sich ein mündliches Untermietverhältnis herleiten lassen, dann müsste auch eine Kündigung der Schwester gegenüber dem Bruder erfolgt sein. Das ist aus dem Text nicht zu entnehmen. Vielmehr hat wohl die Schwester die Kündigung des Bruders gegenüber dem Vermieter mitunterschrieben, was aber keinerlei Wirksamkeit gegenüber dem Bruder entfaltet.
Ich bitte bis hierher um Kommentare