Wenn sie das nächstes mal betrunken fährt Polizei rufen und solange hintendran bleiben, bis sie in der Kontrolle ist.
Dann verliert sie ihren Führerschein.

lg

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Wenn du deswegen angezeigt wirst, kann das durchaus passieren, wenn du den Führerschein machen willst.

lg

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Es gibt zwei äußerst objektive Zeugen die dich dabei beobachtet haben.
Ein Widerspruch wird wohl im Leeren verlaufen.

lg

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Es gilt zu prüfen ob du überhaupt eine Fahrerlaubnis erlangen kannst.
Wenn ja geht jede normale Fahrschule.

lg

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Wenn du es nicht freilwillig herausgibst wird das Handy beschlagnahmt.

lg

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Nachbarn geschlagen, strafmildernde Umstände?

Hallo liebe Community,

im Grunde ist es die "Fortsetzung" aus meiner Frage vor paar Wochen ( https://www.gutefrage.net/frage/nachbarn-schuetten-aus-rache-taeglich-apfelessig-in-meine-wohnung )

Kurzfassung: Meine Nachbarn sind richtig laut in der Nacht (Laute Musik) ich habe sie im Treppenhaus darauf angesprochen Rücksicht zu nehmen. Denn um 2 Uhr nachts will ich schlafen und nicht die Musikanlage von denen auf Lautstärke 100 hören.
Als Dank dafür schütten sie mir seit mehr als einer Woche täglich Essig durch meinen Haustürspalt.

Heute hatte mein Vater Geburtstag und ich habe mich schick angezogen (Teure Markenklamotten wird später wichtig). Als ich dann vor 2 Stunden nachhause kam habe ich meinen Wohnungsschlüssel vor meiner Haustür gesucht. Aufeinmal ging die Tür vom Nachbarn auf und er hat einen ganzen Eimer voll mit Essig auf mich geschüttet.

Ich habe halt direkt rot gesehen, der wollte die Tür sofort schließen. Ich habe mein Fuß schnell dazwischen getan habe die Tür aufgedrückt und dem Nachbarn (leider) mehrere Ohrfeigen und Tritte gegeben.

Auf jeden Fall hat er dann die Polizei gerufen. Die haben auch alles aufgenommen, ich habe meine Klamotten mit dem Gestank auf jeden Fall angelassen damit die das mit aufnehmen können was vorher passiert ist.

Frage: Ist der vorherige "Angriff" als strafmildernder Umstand zu werten?
Bitte keine Moralkeule, ich weiß ich hätte das nicht machen dürfen. Ich habe halt in dem Moment absolut rot gesehen.

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Naja eine schwierige Situation.
Grundsätzlich würde ich sagen dass man einen solchen Angriff durchaus mit Notwehr abwehren darf.
In deinem Fall wollte sich die Person aber zurückziehen und dich nicht weiter „attraktiveren“. Daher ist es fraglich ob Notwehr vorliegt.

Ob es jedoch zu einer Verurteilung kommt ist fraglich.
Auf jeden Fall den Vermiete informieren und auf eine fristlose Kündigung hinarbeiten.

lg

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Solange die Behörde nichts ändert passiert da gar nichts.

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Ich denke da passiert gar nichts.

lg

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Hey,

ich glaube dass es eigentlich keine Alternative zur Airsoft Waffen gibt, wenn du es realistisch möchtest und die Waffe gleichzeitig noch Munition verschießen soll (und unter 18).

Aber da es Airsoft Waffen mit <0,5 Joule bereits ab unter 18 jahren zu kaufen gibt; sollte das ja kein Problem sein.
Führen darfst du die Waffen grundsätzlich nicht.

LG

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